EnergieGeflüster

Förderung für E-Autos - Was ändert sich ab 2023?

2. August 2022  Sven  Schulz Sven Schulz

Fakt ist, ab 2023 sinkt die Förderung für E-Autos drastisch. Statt 6.000 Euro gibt es dann noch 4.500 Euro. Plug-In-Hybride sollen gar keine Förderung mehr erhalten. Und auch in einigen weiteren Eckpunkten wird die Förderung neu ausgerichtet. Ich habe mir für Euch einen Überblick verschafft.

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Bedeutet konkret: Ab 2023 werden nur noch batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge den Umweltbonus erhalten. Plug-In-Hybride sollen nicht mehr gefördert werden. Jedoch gibt es auch für reine Elektroautos weniger Geld wie bisher.

Umweltbonus: Das ändert sich konkret ab 1. Januar 2023

Der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) wird ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, nur noch mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst – aktuell schießt der Staat noch maximal 6.000 Euro zu. Die Autobauer legen aktuell nochmal die Hälfte des staatlichen Anteils obendrauf – das soll auch weiterhin so bleiben.

Ab 1. Januar 2023 gilt also:

  • Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro staatlicher Anteil

  • Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro staatlicher Anteil.

Ab dem 1. September 2023 wird zudem der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen begrenztDagegen werden die steuerlichen Vorteile von elektrischen Dienstwagen weiter gewährt.

Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 endgültig aus.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck sagte kürzlich hierzu: "Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein."

Was muss ich für einen Antrag auf Förderung durch die Umweltprämie jetzt beachten?

Die Bundesregierung möchte den staatlichen Anteil an der Prämie bis mindestens 2024 auszahlen. Allerdings gibt es dabei zu beachten: 

     

  1. Ab dem 1.1.2024 werden nur noch batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro bezuschusst. Die Höhe des staatlichen Anteils liegt dann bei 3.000 Euro.

  2.  

  3. Ob es die Förderung tatsächlich so lange gibt, ist noch unklar: Die Subvention soll nur so lange weiterlaufen, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus den Fördertöpfen ausgezahlt wurden. Die Fördertöpfe könnten also auch schon vor 2024 leer sein.

  4.  

  5. Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben. Der Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Wichtig ist also nicht der Zeitpunkt des Kaufs oder der Bezahlung, sondern der Zeitpunkt der Zulassung. Je nach Lieferzeit der Hersteller kann das relevant für die Förderhöhe sein.

  6.  

Was passiert, wenn Du die Deadline verpasst?

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt keinen rechtlichen Anspruch auf Zuwendung. Zudem steht die Auszahlung der Prämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Fördermittel. Das bedeutet, so schmerzhaft es sein mag: Du hast somit keinen Anspruch auf die Förderung und wenn Du die Deadline verpasst oder die Haushaltsmittel für die Auszahlung des Förderbetrags ausgeschöpft sind, erhältst Du auch keine Förderung.

Das BMWK weist jedoch darauf hin, dass durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit entsteht, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

 

Autorentipp…

Neben der direkten Förderung beim Kauf von Elektroautos sind batterieelektrische Fahrzeuge, die bis 2025 zugelassen werden zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Seit Januar 2022 können Halter außerdem die einge­sparte Emission für Hunderte Euro jähr­lich verkaufen. Hier sage ich Dir, wie es funk­tioniert.

Ihre Meinung zum Artikel