24 Stunden Lieferantenwechsel
An-, Ab- oder Ummeldung: Das müssen Sie jetzt wissen
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für die Meldung Ihrer Energieversorgung oder für den Wechsel in Kraft. Künftig müssen diese Prozesse technisch innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein – daher spricht man auch vom „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“.
Für Sie bedeutet das: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr zulässig und bei Umzug oder Anbieterwechsel gelten neue Fristen. Damit alles reibungslos funktioniert, wird die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) zur zentralen Kennung Ihrer Verbrauchsstelle.
Was ändert sich für Sie?
Mit dem Start der neuen gesetzlichen Vorgaben zum 6. Juni 2025 ändern sich für Sie wichtige Abläufe und Fristen beim Anbieterwechsel und bei Umzügen. Die Prozesse werden beschleunigt und damit auch verbindlicher.
An- & Abmeldungen nur noch im Vorraus: Was bislang noch möglich war – sich bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden – ist ab Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Künftig gilt: An- und Abmeldungen müssen vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Rückdatierungen sind dann gesetzlich ausgeschlossen. Bitte informieren Sie uns spätestens 14 Tage vor Ihrem geplanten Wohnungswechsel über Ihren Aus- oder Einzug.
Bitte denken Sie unbedingt daran, am Tag Ihres Umzugs den Zählerstand abzulesen. Dieser ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Teilen Sie uns den Zählerstand dann zeitnah ganz bequem online mit.
Keine rückwirkende Bearbeitung möglich: Wird die gesetzliche Frist nicht eingehalten, können wir Ihre An- oder Abmeldung nicht mehr rückwirkend verarbeiten. Das bedeutet: Kosten entstehen weiter, selbst wenn Sie längst ausgezogen sind. Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie zum Beispiel weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
Vertragsbedingungen bleiben bestehen: Auch wenn sich der technische Ablauf beschleunigt, bleiben Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert gültig. Ein schneller Wechsel ist also nur möglich, wenn der aktuelle Vertrag bereits gekündigt ist oder ausläuft.
Die MaLo-ID wird zur Schüsselangabe: Statt wie bisher die Zählernummer zu verwenden, rückt ab Juni 2025 die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) in den Mittelpunkt. Diese 11-stellige Nummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig – unabhängig davon, welcher Zähler installiert ist. Halten Sie sie künftig bereit – z. B. bei einem Umzug oder einem Vertragswechsel.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?
vor dem 06.06.2025 | nach dem 06.06.2025 | |
Anmeldung bei Umzug | auch rückwirkend möglich | nur noch im Voraus zulässig |
Frist zur Meldung | flexibel | spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug |
Gefahr bei verspäteter Meldung | gering | Kostenrisiko: verspätete Zuordnung |
Checkliste
Umzug rechtzeitig melden: Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Termin mit. Nur so kann eine fristgerechte Anmeldung erfolgen.
Keine rückwirkenden Umzugsmeldungen möglich: Ab dem 6. Juni 2025 können wir Umzüge oder Lieferbeginn nur noch in die Zukunft eintragen – rückwirkende An- oder Abmeldungen sind gesetzlich nicht mehr erlaubt.
Zählerstand ablesen & melden: Lesen Sie Ihren Zähler bitte am Tag des Auszugs und am Tag des Einzugs selbstständig ab. Teilen Sie uns die Zählerstände zeitnah mit – gern direkt über unser Portal.
MaLo-ID angeben: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist ab Juni 2025 bei jeder An- und Abmeldung verpflichtend anzugeben.
Kündigungsfristen beachten: Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn Ihr bestehender Vertrag das zulässt.
Kontaktdaten aktuell halten: Bitte stellen Sie sicher, dass wir Ihre aktuelle Telefonnummer oder E-Mail-Adresse haben. So können wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen und wichtige Themen rund um Ihren Umzug klären.
Häufige Umzugs- & Wechselsituationen – So reagieren Sie richtig
Was passiert, wenn ich den Auszug zu spät melde?
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, aber den Stromvertrag nicht rechtzeitig kündigen, zahlen Sie weiter für den Strom – auch wenn Sie die Wohnung gar nicht mehr nutzen. Melden Sie sich unbedingt vor dem Auszug ab, damit die Abrechnung pünktlich endet und keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Was passiert, wenn ich den Einzug zu spät melde?
Strom fließt auch dann, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde – in dem Fall springt die Grundversorgung ein. Melden Sie sich am besten schon vor dem Einzug bei uns an, um vom ersten Tag an von besseren Konditionen zu profitieren.
Kann ich mich rückwirkend ab- oder anmelden?
Nein. Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Änderungen nicht mehr erlaubt. Alle An- und Abmeldungen müssen im Voraus erfolgen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sie melden sich rechtzeitig vor dem Umzug
Perfekt! Wenn Sie uns schon vor Ihrem Umzug über Ihre neue und alte Adresse informieren, können wir Ihre An- und Abmeldung fristgerecht vorbereiten. Kein doppelter Verbrauch, keine Versorgungslücke – einfach ein sauberer Übergang.
Erklärt an einem Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen am 1. Juli 2025 in Ihre neue Wohnung ein.
Damit Ihre Stromversorgung pünktlich beginnt, müssen Sie uns diesen Einzug mindestens 14 Tage vorher – also bis zum 17. Juni 2025 – mitteilen.
Was passiert, wenn Sie sich erst am 7. Juli melden? Dann kann Ihr Stromvertrag frühstens ab dem 9. Juli, also am übernächten Tag, beginnen – ein rückwirkender Vertragsstart zum 1. Juli ist nicht mehr möglich.
Das gilt auch für Ihren Auszug: Wenn Sie uns Ihren Auszug zu spät mitteilen, bleibt Ihr Vertrag aktiv – und Sie zahlen weiterhin für den Stromverbrauch, selbst wenn Sie schon längst ausgezogen sind.
Die MaLo-ID – Ihre Schlüsselnummer zur Stromversorgung
Was ist die MaLo-ID und wofür brauche ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für Ihre Verbrauchsstelle – also genau die Adresse, an der Strom bezogen oder eingespeist wird. Im Gegensatz zur Zählernummer, die sich z. B. bei einem Gerätewechsel ändern kann, bleibt die MaLo-ID dauerhaft gleich und ist fest an die jeweilige Wohnung oder das Gebäude gebunden.
Vergleichen Sie sie mit einer IBAN: So wie ein Bankkonto eindeutig über eine IBAN identifiziert wird, gilt die MaLo-ID als „Adresse im Stromnetz“ – sie ist einzigartig und unverwechselbar.
Die MaLo-ID wurde 2018 von der Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Ab dem 6. Juni 2025 ist sie bei allen An-, Ab- oder Ummeldungen gesetzlich vorgeschrieben – und damit eine Pflichtangabe, z. B. bei Umzügen oder Anbieterwechseln.
Sie finden Ihre MaLo-ID z. B. auf Ihrer letzten Rechnung.
Wo finde ich meine MaLo-ID?
Ihre MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und steht gut sichtbar auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung. Gern können Sie uns auch kontaktieren.
Ändert sich die MaLo-ID bei einem Umzug?
Ja, denn die MaLo-ID ist immer an die Adresse bzw. den Zählerstandort gebunden – nicht an die Person. Bei einem Umzug erhalten Sie daher eine neue MaLo-ID für die neue Wohnung.
Ist die Angabe der MaLo-ID verpflichtend?
Ja. Ab dem 6. Juni 2025 ist die MaLo-ID bei jeder An-, Ab- oder Ummeldung sowie beim Anbieterwechsel erforderlich. Ohne diese Nummer kann der Vorgang nicht korrekt bearbeitet werden – Verzögerungen oder Ablehnungen sind die Folge.
Wechsel, Laufzeiten und rechtliche Hintergründe
Gilt das auch für Gasverträge?
Noch nicht. Für Gas ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden noch nicht verpflichtend. Damit es für Sie einfacher bleibt, behandeln wir Strom und Gas bei An-, Ab- und Ummeldungen möglichst einheitlich.
Kann ich meinen Vertrag jetzt innerhalb von 24 Stunden kündigen?
Nein. Der Lieferantenwechsel in 24 Stunden bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Abwicklung der Wechselprozesse. Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
Wer trägt die Kosten, wenn es beim Ein- oder Auszug zu Unklarheiten kommt – zum Beispiel zwischen Vor- und Nachmieter?
Der Vertrag bleibt bestehen, solange keine Meldung erfolgt. Das bedeutet, Sie müssen beispielsweise weiterhin für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse aufkommen. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen Vormieter und Nachmieter kommen, muss dies zwischen den Mietparteien selbst geklärt werden. Wir als Energieversorger können dabei keine rechtliche Vermittlung übernehmen.
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Die rechtliche Grundlage für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist in § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verankert. Dort ist geregelt, dass der Wechsel des Stromlieferanten innerhalb eines Werktages ermöglicht werden muss.
Zur praktischen Umsetzung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Festlegung BK6-22-024 präzise Vorgaben gemacht – insbesondere zu Fristen, Datenformaten und Abläufen für Marktteilnehmer.
Warum wird das eingeführt?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel wird eingeführt, um den Strommarkt moderner, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Die neue Regelung soll den technischen Ablauf beschleunigen.