Anschluss
Möchten Sie für Ihr Haus oder Grundstück einen neuen Netzanschluss einrichten, einen bestehenden Anschluss ändern oder die Anschlussleistung erhöhen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – von der Beantragung bis zur Umsetzung.
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Absatz 1a EnWG zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Mittelspannung der Freiberger Stromversorgung (FSG) stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach § 19 Absatz 4 EnWG.
Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind textlich dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen.
Die Ergänzungen sind auf den Anschlussprozess der FSG abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der FSG zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben (NELEV, EAAV, etc.) Konkretisierungen in den TAB der FSG notwendig machen.
Durch Ihre Anmeldung zum Netzanschluss und unser entsprechendes Bestätigungsschreiben entsteht ein Netzanschlussverhältnis, das die technische Anbindung Ihrer elektrischen Anlagen an unser Verteilernetz regelt. Die erforderlichen Formulare und Vertragsmuster für den Netzanschluss sowie für die Nutzung des Anschlusses zur Stromentnahme stehen hier Dokumente zum Download bereit:
Voraussetzung für die Nutzung des Netzanschlusses ist ein bestehendes Netzanschlussverhältnis. Das Anschlussnutzungsverhältnis regelt die Rechte und Pflichten zur Stromentnahme oder Stromeinspeisung an der Entnahme- bzw. Einspeisestelle (Zählpunkt). In der Regel meldet Ihr Stromlieferant Sie bei uns an. Sie können sich jedoch auch selbst mithilfe unseres Formulars bei uns anmelden.