Silberstadt®ersatz Haushalt

Ersatzversorgung für Haushaltkunden

Sichere Stromversorgung ohne Unterbrechung

Wenn Sie aus dem Netz der Freiberger Stromversorgung GmbH Energie beziehen, ohne dass Ihrer Abnahmestelle ein bestimmter Liefervertrag zugeordnet ist, greift die Ersatzversorgung.

Dies ist zum Beispiel der Fall wenn Ihr bisheriger Lieferant Insolvenz angemeldet hat, der Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag Ihres Lieferanten durch den Netzbetreiber gekündigt wurde oder Ihr bisheriger Lieferant die Belieferung eingestellt hat.

Sie werden von uns unterbrechungsfrei für maximal drei Monate im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. In dieser Zeit ist jederzeit ein Lieferantenwechsel möglich. Ist Ihrer Abnahmestelle auch nach diesen drei Monaten keinem Liefervertrag zugeordnet, werden Sie ab diesem Zeitpunkt von uns in der Grundversorgung beliefert.

Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG folgende drei Kundengruppen:

     

  1. Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als 10.000 kWh Jahresverbrauch.

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  3. Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.

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  5. Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Spannungsebene als Niederspannung. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.

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Die Preise

im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH

gültig ab 1. Januar 2024

 

Silberstadt®ersatz-1 netto brutto (19%)
Arbeitspreis (Cent|KWh) 41,19 49,02
Grundpreis (Euro|Monat) 25,00 29,75

Preisübersicht und -zusammensetzung für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden

Arbeitspreis: 26,816 Cent/kWh
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV: 0,643 Cent/kWh
Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV: : 0,000 Cent/kWh
Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG: 0,656 Cent/kWh    
KWKG-Aufschlag nach §§26a und 26b KWKG: 0,275 Cent/kWh    
EEG-Umlage nach §60 Abs.1 EEG: 0,000 Cent/kWh    
Stromsteuer nach §1 StromStG: 2,050 Cent/kWh
Konzessionsabgabe nach §2 KAV: 1,590 Cent/kWh    
Arbeitspreis Netznutzung: 9,160 Cent/kWh    


Grundpreis: 259,79 €/Jahr
Grundpreis Netznutzung: 29,85 €/Jahr
Entgelt für den Messstellenbetrieb: : 10,36 €/Jahr

zzgl. zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer