Silberstadt®ersatz Haushalt

Ersatzversorgung für Haushaltkunden

Sichere Stromversorgung ohne Unterbrechung

Wenn Sie aus dem Netz der Freiberger Stromversorgung GmbH Energie beziehen, ohne dass Ihrer Abnahmestelle ein bestimmter Liefervertrag zugeordnet ist, greift die Ersatzversorgung.

Dies ist zum Beispiel der Fall wenn Ihr bisheriger Lieferant Insolvenz angemeldet hat, der Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag Ihres Lieferanten durch den Netzbetreiber gekündigt wurde oder Ihr bisheriger Lieferant die Belieferung eingestellt hat.

Sie werden von uns unterbrechungsfrei für maximal drei Monate im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. In dieser Zeit ist jederzeit ein Lieferantenwechsel möglich. Ist Ihrer Abnahmestelle auch nach diesen drei Monaten keinem Liefervertrag zugeordnet, werden Sie ab diesem Zeitpunkt von uns in der Grundversorgung beliefert.

Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG folgende drei Kundengruppen:

     

  1. Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als 10.000 kWh Jahresverbrauch.

  2.  

  3. Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.

  4.  

  5. Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Spannungsebene als Niederspannung. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.

  6.  

Die Preise

gültig ab 1. Januar 2026 im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH

 

Silberstadt®ersatz-1 netto brutto (19%)
Arbeitspreis (Cent|KWh) 33,60 39,98
Grundpreis (Euro|Monat) 36,70 43,67

 

Im Nettopreis sind enthalten (Stand 11/2025):

Cent/kWh

Euro/Jahr

Arbeitspreis

20,00

 

Grundpreis

 

390,00

Aufschlag für besondere Netznutzung

1,559

 

Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG

0,941

 

KWKG-Aufschlag nach §§ 26 a und 26 b KWKG

0,446

 

Stromsteuer nach § 1 StromStG

2,050

 

Konzessionsabgabe nach § 2 KAV

1,590

 

Arbeitspreis Netznutzung

7,010

 

Grundpreis Netznutzung

 

40,00

Entgelt für Messstellenbetrieb (konventionelle ME)

 

10,36

 

Der Grundpreis enthält die Kosten für den Betrieb einer konventionellen Messeinrichtung. Bei davon abweichender oder ergänzender Messtechnik werden Aufschläge in Abhängigkeit der vorhandenen Messtechnik auf den Grundpreis erhoben. Die aktuellen Preise finden Sie im Preisblatt Ihres örtlichen Netzbetreibers. Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen sowie von intelligenten Messsystemen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt des zuständigen Messstellenbetreibers.