Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger am 1. Juli 2021 für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitgeteilt.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadt Freiberg ist für die Jahre 2022 bis 2024 die Freiberger Stromversorgung GmbH.