Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Gerne können Sie sich mit uns unter 0371/3094-140 oder per E-Mail in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.