Silberstadt®ersatz Haushalt

Ersatzversorgung für Haushaltkunden

Sichere Erdgasversorgung ohne Unterbrechung

Wenn Sie aus dem Netz der Freiberger Erdgas GmbH Energie beziehen, ohne dass Ihrer Abnahmestelle ein bestimmter Liefervertrag zugeordnet ist, greift die Ersatzversorgung.

Dies ist zum Beispiel der Fall wenn Ihr bisheriger Lieferant Insolvenz angemeldet hat, der Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag Ihres Lieferanten durch den Netzbetreiber gekündigt wurde oder Ihr bisheriger Lieferant die Belieferung eingestellt hat.

Sie werden von uns unterbrechungsfrei für maximal drei Monate im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. In dieser Zeit ist jederzeit ein Lieferantenwechsel möglich. Ist Ihrer Abnahmestelle auch nach diesen drei Monaten keinem Liefervertrag zugeordnet, werden Sie ab diesem Zeitpunkt von uns in der Grundversorgung beliefert.

Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger folgende drei Kundengruppen:

     

  1. Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als als 10.000 kWh Jahresverbrauch.

  2.  

  3. Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.

  4.  

  5. Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Druckebene als Niederdruck. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.

  6.  

Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Ersatzversor­gung von Haushaltskundenmit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Freiberger Erdgas GmbH. 

Der Gaspreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Eine jährliche Abrechnung in Papierform ist kostenfrei, für jede weitere Abrechnung in Papierform erhöht sich der Grundpreis um 11,48 Euro (brutto). Bitte be­achten Sie, dass ein kürzerer Abrechnungsturnus in Monaten mit höherem Verbrauch zu deutlich höheren Abschlä­gen bzw. Abrechnungen führt. 

Im Bruttopreis ist die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastel­len gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt zum Lieferzeitpunkt 19 %. Zukünftige Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht. Eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht. 

 


Die Preise

im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH

gültig ab 1. Januar 2024

 

Silberstadt®ersatz-1 netto brutto (7%)
Arbeitspreis (Cent|KWh) 15,17 16,23
Grundpreis (EUR|Monat) 26,09 27,92

Bei einem beispielhaften Abnahmefall von 10.000 kWh|Jahr sind in den Nettopreisen folgende Preisbestandteile enthalten:

Arbeitspreis: 11,940 Cent/kWh
Konzessionsabgabe: 0,270 Cent/kWh
Energiesteuer: 0,550 Cent/kWh
Gasspeicherumlage: 0,186 Cent/kWh
Arbeitspreis Netznutzung: 1,4037 Cent/kW
CO2-Preis nach BEHG: 0,8162 Cent/kWh

Grundpreis: 293,10 Euro/Jahr
Grundpreis Netznutzung: 37,44 Euro/Jahr
Messstellenbetrieb: 18,17 Euro/Jahr
Messung: 1,81 Euro/Jahr

zzgl. zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer