Gas sparen leicht gemacht

Heizspiegel für Deutschland

Heizenergieverbrauch und Heizkosten in drei Schritten einordnen:

  • Öffnen Sie den aktuellen bundesweiten Heizspiegel. Nehmen Sie die letzte Heizkostenabrechnung für Ihr Gebäude und suchen Sie folgende Informationen:

    • den Energieträger

    • den Heizenergieverbrauch

    • die Heizkosten und

    • die beheizte Fläche des Gebäudes.

  • Berechnen Sie Ihren Vergleichswert – einfach und schnell wie im Bundesweiten Heizspiegel beschrieben. Vergleichen Sie Ihren errechneten Wert mit den Heizspiegel-Tabellen.

Bitte beachten Sie: Der Heizspiegel ermöglicht eine grobe Einstufung des Verbrauchs und der Heizkosten Ihres Wohngebäudes. Für detaillierte Fragen stehen wir Ihnen gern im Rahmen unserer Energieberatung zur Seite.


Spar-Pflichten bei Erdgasheizungen

Bis zum 15. September 2024 sind Eigentümer verpflichtet, eine Prüfung ihrer Erdgasheizung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen. Dies regelt die von der Bundesregierung am 24. August 2022 beschlossene Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV).

1) In diesem Rahmen ist zu prüfen:

  • ob die zum Betrieb der Heizung einstellbaren technischen Parameter hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,

  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,

  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt oder

  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

2) Zur Optimierung einer Anlage zur Wärmeerzeugung sind außerdem, unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes, regelmäßig notwendig:

  • die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,

  • die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Informationen des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,

  • die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,

  • die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,

  • die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.

  • Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen.

3) Das Ergebnis der Prüfung ist in Textform festzuhalten.

4) Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen insbesondere:

  • Schornsteinfeger,

  • Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung oder

  • Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

5) Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

 

Neben diesen festgelegten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen wurden weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in der EnSimiMaV festgeschrieben:

1) Gaszentralheizungssysteme sind hydraulisch abzugleichen

  • bis zum 30. September 2023
    a) in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1 000 Quadratmeter beheizter Fläche oder
    b) in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.

  • bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.

2) Die hydraulische Abgleichung des Gaszentralheizsystems ist nicht vorzunehmen, wenn

  • das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde,

  • innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder

  • das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.

3) Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:

  • eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 : 2020-4,

  • eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,

  • die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems und

  • die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich aller relevanten Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und den Drücken im Ausdehnungsgefäß in Textform festzuhalten und dem Gebäudeeigentümer zur Verfügung zu stellen.

4) Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK- Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V., 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Ziffer 4.2, durchzuführen.

 


Wie viel Energie spart eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur?

Am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen.

Gemäß der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, EnSikuMaV, stellen wir Ihnen außerdem drei Beispielverbrauchssituationen dar, wie viel Kilowattstunden und vor allem wie viel Geld Sie durch eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C einsparen können. Dabei haben wir mit den Preisen der Grundversorgung im Erdgas gerechnet.

Ihre Ersparnis bei 40 m² Wohnfläche

Eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche hat einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr. Für Freiberg galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas von 9,64 Cent/kWh. Die Bezugskosten pro Jahr betragen demnach 636,24 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C würde zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 38,17 Euro brutto in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Ihre Ersparnis bei 60 m² Wohnfläche

Eine Wohnung mit 60 m² Wohnfläche hat einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr. Für Freiberg galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas von 9,64 Cent/kWh. Die Bezugskosten pro Jahr betragen demnach 954,36 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C würde zu einem Verbrauchsrückgang von 594 kWh und einer Einsparung von 57,26 Euro brutto in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Ihre Ersparnis bei 150 m² Wohnfläche

Eine Wohnung mit 150 m² Wohnfläche hat einen durchschnittlichen Energieverbrauch von
24.750 kWh pro Jahr. Für Freiberg galt am 1. September 2022 ein Arbeitspreis für Erdgas von 8,62 Cent/kWh. Die Bezugskosten pro Jahr betragen demnach 2.133,45 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C würde zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 128,00 Euro brutto führen.


7 Tipps zum Start in die Heizsaison

Am 1. Oktober beginnt offiziell die Heizsaison und endet je nach Witterung am 30. April. Energie und Ressourcen sparen ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Viele Verbraucher fangen bei den Heizkosten an.

Mit Herbstbeginn und Start der Heizperiode möchten wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben, damit Sie bestens vorbereitet sind und mit der nächsten Jahresabrechnung keine böse Überraschung erleben. Vermeiden Sie mit unseren Tipps „Heizsünden“ und belasten Sie Ihren Geldbeutel nicht unnötig. Denn effizientes Heizen spart bares Geld und schont zudem die Umwelt.

Mit unseren 7 Tipps sparen Sie Heizkosten und haben es trotzdem angenehm warm.

1: Heizung regelmäßig entlüften

Wir empfehlen Ihnen jährlich vor Beginn der Heizsaison jeden Heizkörper in der Wohnung bzw. im Haus zu entlüften. Wenn Heizkörper gluckern und nicht mehr richtig warm werden, stimmt etwas nicht. Dafür sind meistens zu viele Luftblasen im Heizwasser verantwortlich, die eine optimale Zirkulation und damit die optimale Wärmeabgabe an den Wohnraum verhindern. Neben einem eingeschränkten Wohnkomfort führt das auf Dauer auch zu höheren Heizkosten. Schließlich müssen Sie mehr heizen, damit es zu Hause warm wird. Das Ventil Ihres Heizkörpers können Sie ganz einfach mit einem Entlüftungsschlüssel öffnen und so die Luft aus der Heizung ablassen.

2: Heizkörper regelmäßig entstauben und nicht zustellen

Damit Sie die Wärme Ihrer Heizung optimal nutzen können, dürfen die Heizkörper nicht zugestellt sein – die Luft rund um die Heizkörper muss frei zirkulieren können. 15 bis 30 Zentimeter Abstand sollten es schon sein, damit es nicht zu einem Wärmestau führt und die Heizkörper die Wärme ungehindert an den Raum abgeben kann. Schon gewusst? Bis zu 40 Prozent mehr Heizenergie schlucken durch Vorhänge, Heizkörperverkleidungen oder Möbelstücke verdeckte Heizkörper. Schaffen Sie Platz rund um Ihre Heizkörper und stauben Sie diese auch regelmäßig mit speziellen Heizkörperbürsten oder Staubsaugeraufsätzen ab. Denn auch Staub lässt die erwärmte Luft schlechter zirkulieren und sorgt damit nicht nur für ein schlechteres Wohnklima, sondern verringert auch den Wirkungsgrad der Heizung.

3: Heizkörper nicht ganz abdrehen

Schalten Sie beim Verlassen der Wohnung Ihre Heizung niemals komplett ab. Denn durch das Abschalten kühlen die Wohnräume bei niedrigen Außentemperaturen stark aus und das Wiederaufheizen verbraucht mehr Heizenergie, als vorher eingespart wurde. Sinnvoller ist es, die Heizleistung um wenige Grade zu verringern, indem Sie die Heizkörper-Thermostate auf 2 bis 2,5 herunterdrehen. Das entspricht etwa 18 Grad Celsius. Und schließen Sie gleichfalls die Türen zu kälteren Räumen, um die Energie in den jeweiligen Räumen zu halten. Gut zu wissen! Bereits ein Absenken der Raumtemperatur um 1°C bringt eine durchschnittliche Ersparnis der Heizkosten von bis zu 6 Prozent.

4: Smarte Thermostate einbauen

Mit dem Tausch Ihrer herkömmlichen Heizungsthermostate gegen intelligente Thermostate können Sie Ihre Heizung smart steuern und die Wärme so effizient wie möglich nutzen. Anstatt die Raumtemperatur über das klassische Fünf-Stufen-System zu regeln, lässt sich die in Ihr WLAN eingebundene intelligente Heizung von überall per App steuern. So können Sie von unterwegs Ihre Heizung ganz einfach über Smartphone oder Tablet an- oder ausschalten bzw. die Temperatur anpassen. Smarte Thermostate sorgen somit für einen reduzierten Energieverbauch und helfen dabei, die Heizkosten um 5 bis 8 Prozent zu senken. Gute Nachricht! Den Thermostatwechsel können Sie ganz leicht selbst vornehmen. Elektronische Thermostate gibt es ab ca. 20 Euro.

5: Fenster und Türen abdichten

Um unangenehme Zugluft und Wärmeverluste in der Wohnung zu vermeiden, prüfen Sie mittels Kerzen- und Papiertest rechtzeitig, ob Ihre Fenster und Türen dicht sind. Denn durch undichte Stellen kann die kalte Luft ungehindert von draußen ins Wohnungsinnere gelangen, wodurch die Heizung wiederum noch mehr Wärme erzeugen muss. Und das macht sich nicht nur in den Energiekosten bemerkbar, sondern kann auch Schimmelbildung verursachen. Dies können Sie umgehen, wenn Sie beizeiten an Fenstern und Türen Dichtungen erneuern bzw. nachträglich einbauen wie beispielsweise bei Wohnungs- und Haustüren mit offenem Türschlitz.

6: Heizkörpernischen dämmen

Besonders in älteren Gebäuden mit schlecht gedämmten Außenwänden geht im Bereich der Heizkörpernischen viel wertvolle Energie verloren. Hier ist durch die geringe Wandstärke und die hohe Temperatur des Heizkörpers auf der Wandinnenseite der Wärmeverlust besonders hoch. Wenn Sie Ihre Heizkörpernischen dämmen, senken Sie neben dem Wärmeverlust über die Außenwand auch Ihre Heizkosten. So sparen sie nicht nur Energie und damit bares Geld, sondern profitieren zudem von einem besseren Wohlfühlklima und mehr Behaglichkeit.

7: Heizungsrohre schnell und einfach selbst dämmen

Als Hausbesitzer ist es nicht nur lt. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht, Heizungsrohre zu dämmen – das Dämmen hilft auch dabei, erheblich Heizenergie zu sparen. Denn die Isolierung der Heizungsrohre verhindert unnötige Wärmeverluste und sorgt dafür, dass die Wärme da ankommt, wo sie benötigt wird. Die Dämmung der Rohre ist schnell gemacht und die Kosten sind schon bereits in der ersten Heizperiode wieder eingespart. Für die Isolierung von Heizungsrohren können Sie Schalen aus Kunststoff, Kautschuk oder Mineralwolle nutzen.