Energiepreisbremsen

Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Mit den Energiepreisbremsen will die Bundesregierung die Folgen der stark gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Wärme abfedern und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

Die versprochenen Energiepreisdeckel sind beschlossen und die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen wurden am 15. Dezember 2022 verabschiedet. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für uns, die Stadtwerke FREIBERG AG, bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zu dem vorgegebenen Termin umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich und korrekt bei unseren Kunden ankommen“, sagt Axel Schneegans, Vorstandsvorsitzender.

Für die meisten Haushaltskunden greift ab März 2023 die Strom- und Gaspreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März 2023 angerechnet wird.

 

Die Entlastung im Detail

Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 % des, vereinfacht gesprochen, bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent/kWh gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

Wer mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Sylvia Fiedler, Teamleiterin Vertrieb und unterstreicht einmal mehr, wie wichtig das Energiesparen in Zeiten der Energiekrise ist.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Kunden mit einem noch laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 9,5 (Wärme) oder 40 (Strom) Cent/kWh zahlen diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

 

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom, Erdgas und Wärme und zu profitieren, müssen Sie nichts unternehmen. Die Abwicklung der Preisdeckel erfolgt automatisch, das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns, wie gesetzlich vorgegeben, auf vergangenheitsbasierte Prognosen.

Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder ersatzweise über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

Für uns bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Abschlagszahlungen von mehreren tausend Kunden müssen angepasst werden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Axel Schneegans. „Wir arbeiten schnell und konsequent an der gesetzeskonformen Umsetzung und geben alles, damit alle unsere Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren“.

Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für viele unserer Kunden eine enorme finanzielle Belastung dar, deshalb sind die Preisbremsen dringend notwendig“, so Schneegans weiter. „Der Unmut an den massiv gestiegenen Energiepreisen ist verständlich. Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten."

Gern stellen wir Ihnen detaillierte Informationen zur Strompreisbremse und zur Gas-/Wärmepreisbremse zur Verfüngung. Außerdem haben wir die häufigstens Fragen für Sie beantwortet. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des BMWK

 

Entwicklung der Großhandelspreise