Silberstadt®basis

Grundversorgung

für Haushaltkunden*

Mit diesem Tarif haben Sie keine Vertragsbindung. Ihr Erdgas steht zuverlässig und sofort zur Verfügung. Dieser Tarif wird ausschließlich im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH angeboten. Je nach Ihrem Verbrauch führen wir eine Bestabrechnung durch. Dadurch kommt automatisch der für Sie günstigste Preis zur Anwendung.

Der Silberstadt®basis beinhaltet die gesetzlich garantierte Erdgasversorgung ohne zusätzlichen Sondervertrag auf Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Verbindung mit den jeweils geltenden Ergänzenden Bedingungen.

* Gem. § 3 Nr. 22 EnWG sind als Haushaltskunden solche Letztverbraucher zu bezeichnen, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch entweder im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Zwecke kaufen. Im letztgenannten Fall (gewerbliche Kunden) zählen Letztverbraucher allerdings nur dann zu Haushaltskunden, wenn ihr Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.


Die Preise

im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH

gültig ab 1. Januar 2024

 

Silberstadt®basis netto brutto (7%) brutto (19%)
Stufe 1, bis 11.580 kWh|Jahr      
Arbeitspreis (Cent|kWh) 12,21 13,06 14,53
Grundpreis (EUR|Jahr) 62,40 66,77 74,26
Stufe 2, ab 11.581 kWh|Jahr      
Arbeitspreis (Cent|kWh) 11,35 12,14 13,51
Leistungspreis bis 25 kW
Anschlussleistung (EUR|Jahr)
162,00 173,34 192,78
  jedes weitere kW (EUR|Jahr) 6,48 6,93 7,71

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Alternativ können Sie sich das Formular herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.

Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wurde als Reaktion auf die Energiepreisanstiege nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt. Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird diese Regelung zum 31.03.2024 auslaufen. 

Wir versichern unseren Kunden, dass wir stets den aktuell gültigen Umsatzsteuersatz korrekt abbilden und Sie transparent über etwaige Veränderungen informieren.


Bitte beachten Sie: Diese Art der Belieferung greift nicht, wenn Sie ein Gewerbe sind, welches über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie mit mehr als 10.000 kWh pro Jahr bezieht und Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (z. B. bei Lieferantenwechsel oder Lieferanteninsolvenz). In diesem Fall greift die Ersatzversorgung.