Silberstadt®ersatz Gewerbe
Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung
Sichere Erdgasversorgung ohne Unterbrechung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger folgende drei Kundengruppen:
Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als als 10.000 kWh Jahresverbrauch.
Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.
Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Druckebene als Niederdruck. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen.
| Bei einem beispielhaften Abnahmefall von 10.000 kWh|Jahr sind in den Nettopreisen enthalten (Stand: 11/2025): | Cent/kWh | Euro/Jahr |
| Arbeitspreis | 10,990 | |
| Grundpreis | 201,64 | |
| SLP-Bilanzierungsumlage | 0,000 | |
| Konzessionsabgabe | 0,270 | |
| Energiesteuer | 0,550 | |
| Arbeitspreis Netznutzung | 1,643 | |
| Grundpreis Netznutzung | 40,20 | |
| Messstellenbetrieb | 19,11 | |
| Messung | 1,87 | |
| CO2-Preis | 1,237 | |
| Gasspeicherumlage | 0,000 |