Silberstadt®ersatz Gewerbe

Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung

Sichere Erdgasversorgung ohne Unterbrechung

Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger folgende drei Kundengruppen:

     

  1. Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als als 10.000 kWh Jahresverbrauch.

  2.  

  3. Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.

  4.  

  5. Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Druckebene als Niederdruck. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.

  6.  

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen.


Die Preise Ersatzversorgung

Die Belieferung zu nachfolgenden Preisen erfolgt nur für Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck, also Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

gültig ab 1. Januar 2026 im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH

Silberstadt®ersatz-2 netto brutto (19%)
Arbeitspreis (Cent|KWh) 14,69 17,48
Grundpreis (EUR|Monat) 21,90 26,06

Bei einem beispielhaften Abnahmefall von 10.000 kWh|Jahr sind in den Nettopreisen enthalten (Stand: 11/2025): Cent/kWh Euro/Jahr
Arbeitspreis 10,990  
Grundpreis   201,64
SLP-Bilanzierungsumlage 0,000  
Konzessionsabgabe 0,270  
Energiesteuer 0,550  
Arbeitspreis Netznutzung 1,643  
Grundpreis Netznutzung   40,20
Messstellenbetrieb   19,11
Messung   1,87
CO2-Preis 1,237  
Gasspeicherumlage 0,000