Umlagenprivilegierung für Wärmepumpen
§ 22 EnFG
#StromkostenSenken
Ab dem Jahr 2025 können Sie mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe und separatem Stromzähler von einer Befreiung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage profitieren. Diese beiden Umlagen werden dann auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert – das senkt direkt Ihre Stromkosten.
Die Regelung in § 22 EnFG gibt es zwar bereits seit dem 1. Januar 2023. Sie konnte aber zunächst nicht angewendet werden, weil ein beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt bestand. Mit Inkrafttreten der Energierechtsnovelle am 23. Dezember 2025 wurde dieser Genehmigungsvorbehalt für § 22 EnFG gestrichen. Erst seitdem ist die Privilegierung tatsächlich anwendbar.
Obwohl die Novelle erst am 23. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, kann die Privilegierung für das gesamte Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Anwendung für 2023 und 2024 ist nicht möglich.
So beantragen Sie die Umlagenbefreiung
Formular ausfüllen: Nutzen Sie das entsprechende Antragsformular und füllen Sie es vollständig aus.
Frist beachten: Tun Sie das bis spätestens 28. Februar 2026 für das Jahr 2025. Bei verspäteter Einreichung bis zum 31. März 2026 reduziert sich die Erstattung auf 80 % .
Prüfung und Weiterleitung: Nach Prüfung leiten wir Ihren Antrag an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
Voraussetzungen für die Befreiung
Um von der Umlagenbefreiung zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Separater Stromzähler: Ihre Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.
Keine Unternehmensschwierigkeiten: Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß § 2 Nr. 20 EnFG.
Keine offenen Rückforderungsansprüche: Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission.