Einspeisung

So kommt Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz

Für Ihre geplante Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung mit den wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben erforderlich. Abhängig von der Wechselrichterleistung gibt es für die Anmeldung und Inbetriebnahme unterschiedliche Verfahren.


vereinfachtes Anmeldeverfahren

Für steckerfertige Solarstromanlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 VA je Anschlussnutzeranlage

Maßgeblich ist dabei die Wechselrichterleistung je Anschlussnutzeranlage. Die Anschlussnutzeranlage bezeichnet die Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie.


REGULÄRES ANMELDEVERFAHREN

Checkliste

Nutzen Sie unserere Checkliste für Anlagenbetreiber und behalten Sie den Überblick über alle notwendigen Unterlagen.

 


Für normale und für steckerfertige Solarstromanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer 600 VA je Anschlussnutzeranlage reichen Sie bitte folgende Unterlagen nach der VDE‑Anwendungsregel 4105-2018:11 über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb ein:

     

  1. Anmeldung Netzanschluss (ANA)

  2.  

  3. Datenblatt für Erzeugungsanlagen – nur Fotovoltaik     
    oder
    Datenblatt für Erzeugungsanlagen – alle Anlagenarten

  4.  

  5. Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Stromnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze:
    Übersichtsschaltbild PVA (NS-Anschluss) <30 kWp
    Übersichtsschaltbild PVA (NS-Anschluss) <10 kWp und BHKW <20 kW
    Übersichtsschaltbild KWK-Anlage

  6.  

  7. Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1:500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Erzeugungsanlage(n) und|oder Speicher einschließlich der Grundstücksgrenzen

  8.  

  9. Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit:
    ➜ ≤46,8 kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
    ➜ >46,8 kW und <135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
    ➜ ≥135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) “Beschreibung der Schutzeinrichtung und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11

  10.  

  11. Netzanschluss-Schutz-Zertifikat (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105:2018-11

  12.  

  13. Technische Unterlagen des Herstellers der Anlage(n), wie z.B. Datenblätter|Prüfprotokolle zu Antriebsmaschine, Generator, Modulen und|oder Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter

  14.  

  15. Soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikate für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV,E-Überwachung, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-4100, o.ä.)

  16.  

  17. ggf. eine rechtskräftige Vollmacht zur Anmeldung bei uns als zuständigen Netzbetreiber

  18.  

Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage am vorhandenen Netzanschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft.

Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme schriftlich mitgeteilt.

Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagement nach § 9 EEG und § 130 EnWG für Anlagen ab 25 kW achten Sie bitte auf die entsprechenden technischen Einrichtungen zur Regelung der Einspeiseleistung. Ab einer Nennleistung von 100 kW ist zudem die Teilnahme am Redispatch 2.0 verpflichtend.


Errichtung und Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung der Anlage durch den Installateur, erfolgt der Wechsel der Messeinrichtungen sofern erforderlich.

Bitte teilen Sie uns den geplanten Fertigstellungs- bzw. Inbetriebnahmetermin deshalb rechtzeitig mit.

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Stromerzeugungsanlage und/oder Speicher durch Sie als Anlagenbetreiber innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) angemeldet werden muss. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung und ist dem Netzbetreiber im Rahmen der Anzeige der Inbetriebnahme nachzuweisen. Eine verspätete Registrierung im MaStR führt zu einer Sanktionierung der Vergütung.

Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen.

Für KWK-Anlagen ist außerdem die Zulassung bzw. der Registrierungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Voraussetzung für eine Vergütung.