Einspeisung
So kommt Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz
Für Ihre geplante Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung mit den wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben erforderlich. Abhängig von der Wechselrichterleistung gibt es für die Anmeldung und Inbetriebnahme unterschiedliche Verfahren.
vereinfachtes Anmeldeverfahren
Steckersolargeräte die keinen Vergütungswunsch, eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Voltampere (VA) und eine maximale Modulleistung von 2 Kilowattpeak (kWp) haben, dürfen sofort angeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass dieser Anschluss hinter einer bestehenden Entnahmestelle eines Letzverbrauchers (das ist in der Regel ein bereits vorhandener Hausanschluss) erfolgt.
Melden Sie dazu Ihr Steckersolargerät lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) an. Im Rahmen der dann folgenden Netzbetreiberprüfung, meldet uns das MaStR Ihre Anlage. Im Falle eines Zählerwechsels, veranlassen wir die Beauftragung dafür. Auf die in der Vergangenheit notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber kann verzichtet werden.
Gern können Sie folgenden Direktlink zum MaStR nutzen.
Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu Steckersolargeräten finden Sie auf den Internetseiten des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).
REGULÄRES ANMELDEVERFAHREN
Für normale und für steckerfertige Solarstromanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer 800 VA je Anschlussnutzeranlage reichen Sie bitte folgende Unterlagen nach der VDE‑Anwendungsregel 4105-2018:11 über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb ein:
Datenblatt für Erzeugungsanlagen – nur Fotovoltaik
oder
Datenblatt für Erzeugungsanlagen – alle AnlagenartenÜbersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Stromnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze:
➜Übersichtsschaltbild PVA (NS-Anschluss) <30 kWp
➜Übersichtsschaltbild PVA (NS-Anschluss) <10 kWp und BHKW <20 kW
➜Übersichtsschaltbild KWK-AnlageÜbersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1:500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Erzeugungsanlage(n) und|oder Speicher einschließlich der Grundstücksgrenzen
Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit:
➜ ≤46,8 kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
➜ >46,8 kW und <135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
➜ ≥135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) “Beschreibung der Schutzeinrichtung und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11Netzanschluss-Schutz-Zertifikat (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105:2018-11
Technische Unterlagen des Herstellers der Anlage(n), wie z.B. Datenblätter|Prüfprotokolle zu Antriebsmaschine, Generator, Modulen und|oder Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter
Soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikate für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV,E-Überwachung, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-4100, o.ä.)
ggf. eine rechtskräftige Vollmacht zur Anmeldung bei uns als zuständigen Netzbetreiber
Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage am vorhandenen Netzanschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft.
Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme schriftlich mitgeteilt.
Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagement nach § 9 EEG und § 130 EnWG für Anlagen ab 25 kW achten Sie bitte auf die entsprechenden technischen Einrichtungen zur Regelung der Einspeiseleistung. Ab einer Nennleistung von 100 kW ist zudem die Teilnahme am Redispatch 2.0 verpflichtend.
Errichtung und Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung der Anlage durch den Installateur, erfolgt der Wechsel der Messeinrichtungen sofern erforderlich.
Bitte teilen Sie uns den geplanten Fertigstellungs- bzw. Inbetriebnahmetermin deshalb rechtzeitig mit.
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Stromerzeugungsanlage und/oder Speicher durch Sie als Anlagenbetreiber innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) angemeldet werden muss. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung und ist dem Netzbetreiber im Rahmen der Anzeige der Inbetriebnahme nachzuweisen. Eine verspätete Registrierung im MaStR führt zu einer Sanktionierung der Vergütung.
Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen.
Für KWK-Anlagen ist außerdem die Zulassung bzw. der Registrierungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Voraussetzung für eine Vergütung.