Einspeisung
So kommt Ihre Erzeugungsanlage an unser Stromnetz
Für Ihre geplante Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung mit den wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben erforderlich. Abhängig von der Wechselrichterleistung gibt es für die Anmeldung und Inbetriebnahme unterschiedliche Verfahren.
vereinfachtes Anmeldeverfahren
Für steckerfertige Solarstromanlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 VA je Anschlussnutzeranlage
Maßgeblich ist dabei die Wechselrichterleistung je Anschlussnutzeranlage. Die Anschlussnutzeranlage bezeichnet die Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie.
REGULÄRES ANMELDEVERFAHREN
Für normale und für steckerfertige Solarstromanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer 600 VA je Anschlussnutzeranlage reichen Sie bitte folgende Unterlagen nach der VDE‑Anwendungsregel 4105-2018:11 über einen eingetragenen Elektrofachbetrieb ein:
2) Datenblatt für Erzeugungsanlagen – nur Fotovoltaik oder Datenblatt für Erzeugungsanlagen – alle Anlagenarten
3) Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Stromnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze:
➜ Übersichtsschaltbild PVA (NS-Anschluss) < 30 kWp
➜ Übersichtsschaltbild PVA (NS-Anschluss) < 10 kWp und BHKW < 20 kW
➜ Übersichtsschaltbild KWK-Anlage
4) Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1:500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Erzeugungsanlage(n) und/oder Speicher einschließlich der Grundstücksgrenzen
5) Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit:
➜ ≤ 46,8 kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
➜ > 46,8 kW und < 135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
➜ ≥ 135 kW: Einheitenzertifikat inklusive Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110:2018-11 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“Beschreibung der Schutzeinrichtung und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11
6) Netzanschluss-Schutz-Zertifikat (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105:2018-11
7) Technische Unterlagen des Herstellers der Anlage(n), wie z. B. Datenblätter | Prüfprotokolle zu Antriebsmaschine, Generator, Modulen und/oder Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter
8) Soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikate für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV,E-Überwachung, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-4100, o.ä.)
9) ggf. eine rechtskräftige Vollmacht zur Anmeldung bei uns als zuständigen Netzbetreiber
Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage am vorhandenen Netzanschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft.
Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer „Netztechnischen Stellungnahme“ schriftlich mitgeteilt.
Alle Anlagen größer 25 kW beachten beim Ausstatten Ihrer Anlagen auf die technischen Einrichtungen zur Regelung der Einspeiseleistung. Ab einer Nennleistung ab 100 kW außerdem auf Ihre Verpflichtung zur Teilnahme am Redispatch 2.0 gemäß § 13a EnWG.
Errichtung und Inbetriebnahme
Nach Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Wechsel der Messeinrichtungen. Bitte teilen Sie uns den geplanten Fertigstellungstermin bzw. Inbetriebnahmetermin der Erzeugungsanlage rechtzeitig mit.
Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre EEG- oder KWK-Anlage bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren müssen. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist gegenüber dem Netzbetreiber Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen. Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen.
Damit Sie vom Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren.