Preisblatt

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen können dem Preisblatt Messstellenbetrieb entnommen werden.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt Messstellenbetrieb zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Freiberger Stromversorgung GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.