Silberstadt®ersatz Gewerbe
Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung
Sichere Stromversorgung ohne Unterbrechung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG folgende drei Kundengruppen:
Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als als 10.000 kWh Jahresverbrauch.
Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.
Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Spannungsebene als Niederspannung. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig, in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abzuschließen.
Umlagen/Abgaben/Steuern | gemäß Veröffentlichung | Angabe (Stand: 11/2025) |
zzgl. Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 Cent|kWh | |
zzgl. Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG | 0,941 Cent|kWh | |
zzgl. KWKG-Aufschlag nach §§26a und 26b KWKG | 0,446 Cent|kWh | |
zzgl. Stromsteuer nach §1 StromStG | Stromsteuergesetz | 2,050 Cent|kWh |
zzgl. Konzessionsabgabe nach §2 KAV | Konzessionsabgabenverordnung | 1,590 Cent|kWh |
zzgl. Arbeitspreis Netznutzung | 7,010 Cent|kWh | |
zzgl. Grundpreis Netznutzung | 40,00 EUR|Jahr | |
zzgl. Entgelt für den Messstellenbetrieb für konventionelle ME (soweit vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) | 10,36 EUR|Jahr | |
zzgl. Umsatzsteuer | zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer | 19 % |
Arbeitspreis in Cent|kWh (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 39,98 |
Grundpreis in EUR|Monat (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 43,67 |