Silberstadt®ersatz Gewerbe

Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung

Sichere Stromversorgung ohne Unterbrechung

Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG folgende drei Kundengruppen:

     

  1. Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als als 10.000 kWh Jahresverbrauch.

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  3. Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.

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  5. Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Spannungsebene als Niederspannung. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.

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Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig, in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abzuschließen.


2) Die Preise Ersatzversorgung

Die Belieferung zu nachfolgenden Preisen erfolgt nur für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung, also Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH

gültig ab 1. Januar 2024

 

Arbeitspreis in Cent|kWh (netto) 27,00                 
Grundpreis in EUR|Monat (netto) 50,00

 

Die o.g. Preise der Stromlieferung erhöhen sich um die Kosten für die Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Steuern, Abgaben und gesetzlichen Umlagen und werden 1:1 an die Kunden weiterberechnet. Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben oder staatlich induzierter Umlagen sowie Aufschläge mit Einfluss auf den Strompreis kommen diese als neue Preisbestandteile hinzu beziehungsweise entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- und Entlastung, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist.

 

Umlagen/Abgaben/Steuern gemäß Veröffentlichung aktuelle Angabe (01/2024)
zzgl. Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV Netztransparenz 0,643 Cent|kWh
zzgl. Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV Netztransparenz 0,000 Cent|kWh
zzgl. Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG Netztransparenz 0,656 Cent|kWh
zzgl. KWKG-Aufschlag nach §§26a und 26b KWKG Netztransparenz 0,275 Cent|kWh
zzgl. EEG-Umlage nach §60 Abs.1 EEG Netztransparenz 0,000 Cent|kWh
zzgl. Stromsteuer nach §1 StromStG Stromsteuergesetz 2,050 Cent|kWh
zzgl. Konzessionsabgabe nach §2 KAV Konzessionsabgabenverordnung 1,590 Cent|kWh
zzgl. Arbeitspreis Netznutzung Preisblatt Netzbetreiber 9,160 Cent|kWh
zzgl. Grundpreis Netznutzung Preisblatt Netzbetreiber 29,85 EUR|Jahr
zzgl. Entgelt für den Messstellenbetrieb (soweit vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber 10,36 EUR|Jahr
zzgl. Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer 19 %

 

Arbeitspreis in Cent|kWh (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) 49,24
Grundpreis in EUR|Monat (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) 63,49