Freistellungsbescheinigung
Die Stadtwerke FREIBERG AG und ihre Tochterunternehmen sind von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit.
Die Stadtwerke FREIBERG AG und ihre Tochterunternehmen sind von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit.