Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt grundsätzlich für alle Unternehmen in Deutschland. Ob und welche Ausnahmen oder Übergangsfristen für Sie gelten, klärt am besten Ihre Steuerabteilung oder Ihr Steuerberater.
Nein. Eine Zustimmung ist gesetzlich nicht mehr erforderlich.
Für Geschäftskunden nicht. Hier sind wir gesetzlich verpflichtet, elektronisch abzurechnen. Privatkunden erhalten ihre Rechnung weiterhin auf Papier.
ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Es ist ein in Deutschland entwickeltes Format für E-Rechnungen. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine ganz normale PDF, in der zusätzlich die Rechnungsdaten in maschinenlesbarer Form (XML) eingebettet sind. Sie können die Rechnung also wie gewohnt öffnen und lesen. Ihre Buchhaltungssoftware kann die Daten gleichzeitig automatisch auslesen, ohne dass etwas abgetippt werden muss.
Eine einfache PDF ist nur ein Bild der Rechnung. Eine E-Rechnung enthält die Daten zusätzlich in strukturierter Form, sodass Systeme sie automatisch verarbeiten können. Rechtlich gilt ab 2027 nur noch die E-Rechnung als Rechnung zwischen Unternehmen.
Von unserer Seite nicht. Der Versand der E-Rechnung ist für Sie kostenfrei.
Ihre Rechnungen kommen schneller und lassen sich ohne Abtippen weiterverarbeiten. Wichtig ist, dass Ihr System E-Rechnungen verarbeiten kann.
Ausschließlich ZUGFeRD. Ein Versand als XRechnung ist derzeit nicht vorgesehen.
Eine E-Mail-Adresse für Rechnungen und ein Buchhaltungssystem, das strukturierte Rechnungsdaten verarbeiten kann. Tipp: Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, ob ZUGFeRD unterstützt wird.
Kein Problem für den Übergang: ZUGFeRD enthält immer auch eine lesbare PDF. Sie können die Rechnung also wie bisher öffnen und prüfen. Planen Sie die Umstellung Ihres Systems trotzdem frühzeitig ein.
Gern über das Formular auf dieser Seite.
Füllen Sie das Formular bitte mindestens für eine Kundennummer einmal aus und hinterlassen Sie eine entsprechende Bemerkung in dem dafür vorgesehenen Feld. Oder sprechen Sie unseren Kundenservice an.
Ja. Die Adresse für Rechnungen kann sich von Ihrer Adresse für andere Anliegen unterscheiden.
Jederzeit über das Formular oder unseren Kundenservice.
Ab dem 01.01.2027 dürfen wir Ihnen als Geschäftskunde keine Papierrechnungen mehr senden. Ohne Ihre Empfangsadresse kann sich die Zustellung Ihrer Rechnung verzögern. Bitte beachten Sie: Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie in der Regel eine E-Rechnung, die Sie auch elektronisch aufbewahren. Übermitteln Sie Ihre Daten daher bitte rechtzeitig über unser Formular.
E-Rechnungen müssen elektronisch und im Originalformat aufbewahrt werden. Ein Ausdruck genügt nicht. Ihr Steuerberater oder Softwareanbieter unterstützt Sie bei der Einrichtung.
Ihre Rechnung wird ausschließlich an die von Ihnen hinterlegte und bestätigte Adresse versendet. Bitte achten Sie darauf, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf dieses Postfach haben.
Bitte prüfen Sie zuerst Ihren Spam-Ordner. Ist sie dort nicht, hilft Ihnen unser Kundenservice gern weiter.
Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Ob Ihr Verein oder Ihre Organisation betroffen ist, klärt am besten Ihr Steuerberater.
Nein. Privatkunden erhalten ihre Rechnungen weiterhin wie gewohnt.