StadtwerkeGespräch

Preisanpassung für alle Erdgaskunden

22. August 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Letzte Woche haben alle Erdgaskunden Post von uns bekommen. Dabei haben wir über die Erhöhung des Gaspreises um die Gasumlage informiert. Die neuen Preise gelten ab 1. Oktober 2022.

Wie ändert sich der Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis steigt netto um die Höhe der Gasumlage, also 2,419 Cent/kWh.

Ändert sich auch der Grundpreis?

Nein, der Grundpreis bleibt unverändert.

Was verursacht die Umlage für Mehrkosten?

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr bedeutet dies eine Kostenerhöhung von rund 24 Euro im Monat.

Solltest Du Deinen Abschlag erhöhen?

Da wir sowieso im September ablesen und abrechnen, ist eine Anpassung Ihrer monatlichen Abschläge für die verbleibende Zeit nicht notwendig. Unser System wird die Umlage bei der Bildung der neuen Abschläge automatisch berücksichtigen.

Solltest Du zum 31. Dezember 2022 von uns abgelesen und abgerechnet werden, wird Dein Verbrauch zum 1. Oktober 2022 rechnerisch ermittelt. Wir empfehlen Dir bis Jahresende eine entsprechende Erhöhung Deiner monatlichen Abschlagszahlungen.

Solltest Du Deinen Zählerstand melden?

Wie gesagt, im September fordern wir Dich sowie zur Ablesung auf, eine gesonderte Mitteilung Deines Zählerstandes ist daher nicht notwendig.

Kommen weitere Preiserhöhungen?

Ja, neben der Gasbeschaffungsumlage gibt es noch die Gasspeicherumlage und die erhöhte Bilanzierungsumlage, welche zu weitere Kostenerhöhungen für alle Erdgaskunden führen. Außerdem steigen unsere Beschaffungskosten im nächsten Jahr massiv an. Insgesamt führen diese Entwicklungen zwangsläufig zu weiteren deutlichen Preiserhöhungen. Spätestens Mitte November werden wir Dich als Gaskunde darüber informieren.

Wie ist das jetzt mit der Mehrwertsteuer?

Die Bundesregierung will die Belastung der Verbraucher durch die neue Gasumlage abdämpfen und hat am 18. August 2022 bekannt gegeben, dass die Mehrwertsteuer für Gas von bislang 19 auf 7 Prozent sinken soll. Bereits im Oktober soll es so weit sein. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben allerdings noch zustimmen. Dabei soll die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024, also solange auch die neue Gasumlage fällig wird, gesenkt werden. Der ermäßigte Steuersatz gilt normalerweise für Waren der Grundversorgung wie Brot, Butter oder Kartoffeln oder auch Bücher.

Wir begrüßen das sehr und geben die geplante Senkung selbstverständlich vollumfänglich an unsere Kunden weiter. Dies erfolgt automatisch, für Dich besteht kein Handlungsbedarf.

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