EnergieGeflüster

Aus für die Gasbeschaffungsumlage

30. September 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

In der gestrigen Pressekonferenz haben Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner einen umfassenden Abwehrschirm angekündigt, mit dem die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher abgefedert werden sollen. Gleichzeitig ist damit die Gasbeschaffungsumlage von 2,419 Cent/kWh (netto), welche schon ab morgen gelten sollte, vom Tisch.

Die Gasumlage fällt weg. Am Ende gab es bis kurz vor der Einführung der Gasumlage zu viele wirtschaftliche und juristische Bedenken. Endlich hat sich die Ampelkoalition auf Ent- statt Belastungen der Bürger geeinigt.

Bereits im August hatte hatten wir alle Gaskunden angeschrieben und über die Umlage informiert.

Selbstverständlich ist damit auch unsere bereits angekündigte Weitergabe der Umlage zum 1. Oktober 2022 nichtig. Zur endgültigen Rechtssicherheit bedarf es aber noch einer entsprechenden Verordnung. Dies ist sicher in Vorbereitung und soll kurzfristig erfolgen. Unabhängig davon bleiben die Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage zum 1. November 2022, über welche wir alle Kunden Mitte September informiert haben, bestehen." äußert sich Axel Schneegans, Vorstandsvorsitzender zu dem Aus der Umlage.

Die Bundesregierung will die steigenden Energiekosten nun mit einer Gaspreisbremse dämpfen. Die Einigung der Regierung umfasst ein Paket von bis zu 200 Milliarden Euro. Wie die Gaspreisbremse aussehen soll, ist auch den Versorgern noch völlig unklar. Eine eingesetzte Expertenkommission soll nun zeitnah einen Vorschlag unterbreiten.

"Die drastisch steigenden Beschaffungskosten setzen viele unserer Kunden unter Druck. Dabei sind die tatsächlichen Preiserhöhungen noch gar nicht bei allen Gaskunden angekommen. Die Gasumlage hätte diesen Druck noch verstärkt. Deshalb hatte ich das auch rechtzeitig in einem offenen Brief kritisiert. Heute bin sehr froh, dass endlich ein steuernder Eingriff der Bundesregierung erfolgt. Nun wird es darum gehen, sich auch für eine Reduzierung der Umsatzsteuer auf Strom stark zu machen, so wie es für Erdgas und Wärme schon beschlossen scheint. " ergänzt Schneegans.

Update vom 4. Oktober 2022

Die Bundesregierung hat die geplante Gasbeschaffungsumlage vor ihrem Inkrafttreten noch gestoppt und die zugrunde liegende Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nun aufgehoben. Dafür wurde die „Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 EnSiG gestern im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist somit in Kraft getreten.

Statt der Umlage sollen die am 29. September 2022 angekündigten maßgeschneiderten Lösungen für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG entwickelt und staatlich finanziert werden.

Damit sind unsere Schreiben an alle Gaskunden Mitte August hinfällig. Die darin ausgewiesene Gasbeschaffungsumlage von 2,419 Ct/kWh ist nichtig und wird selbstverständlich keinem Kunden berechnet.

 

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