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Gasspeicherumlage: Das solltest Du dazu wissen!

18. August 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Das Heizen im Herbst wird teurer. Alle, die mit Gas beziehen, müssen ab Oktober eine weitere neue Umlage bezahlen. Bereits vergangenen Montag wurde die Gasbeschaffungsumlage bekannt gegeben. Heute wurde nun Gasspeicherumlage veröffentlicht.

Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?

Die Umlage beträgt 0,059 Cent/kWh (netto), also 0,070 Cent/kWh (brutto)

Ab wann gilt die Gasspeicherumlage?

Genau wie die Gasbeschaffungsumlage, gilt die Gasspeicheranlage ab dem 1. Oktober 2022.

Wie lange soll die Umlage gelten?

Bis zum 1. April 2025. Dann sollen die Regelungen auslaufen. Eine Dauerumlage ist nicht geplant.

Wann wurde die Umlage bekanntgegeben?

Heute, am 18. August 2022 wurde die Höhe der Umlage von der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) bekanntgegeben.

Wer muss die neue Gasumlage bezahlen?

Alle, die Erdgas beziehen, Privathaushalte und Unternehmen.

Was ist die juristische Grundlage der Umlage?

Verankert ist die Umlage im § 35e EnWG.

Was ist der Hintergrund dieser Umlage?

Wegen der geringen Gasvorräte und der Unsicherheit, ob und wie viel Gas aus Russland nach Deutschland fließt, hatte der Gesetzgeber bereits im Frühjahr erstmals verbindliche Vorgaben für die Speicherfüllung gemacht und diese im EnWG verankert. Dabei ist die THE als Marktgebietsverantwortliche dafür zuständig, diese Speichervorgaben einzuhalten. Um diese Vorgaben zu erfüllen, entstehen den Gasspeicherbetreibern zusätzliche Kosten, die durch diese Umlage ausgeglichen werden sollen. Gefüllte Gasspeicher sind die Voraussetzung, um gut durch den Winter zu kommen.

Wie sind die Füllstandsvorgaben des Gasspeichergesetzes?

Zum 1. Oktober 85%, zum 1. November 95% und zum 1. Februar, also zum Ende der Heizperiode, immer noch 40%.

Wie gut sind die Gasspeicher aktuell gefüllt?

Heute liegt der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland bei 77,79 %. Das Ziel einer Speicherfüllung von 75 % im September war somit letzte Woche vorzeitig erreicht worden. Jedoch scheint das Ziel für Oktober aktuell wenig realistisch. "Einen durchschnittlichen Füllstand von 95 Prozent zum 1. November verfehlen wir in all unseren Szenarien", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 95 % sind notwendig, um nur etwa zweieinhalb Monate des Heizungs-, Industrie- und Strombedarfs abdecken, wenn Russland die Lieferungen vollständig einstellt. Die Gasvorräte sollen auf 95 % bis November aufgefüllt werden, um den Gasnotstand zu verhindern.

Wofür genau wird die Umlage erhoben?

Die Mehrkosten, die der THE im Zusammenhang mit der Erreichung der Füllstände und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, können an die Bilanzkreisverantwortlichen und somit an alle Endkunden im Marktgebiet umgelegt werden. Damit wird u. a. der zusätzlich notwendige Einkauf von Gas finanziert. Bei der Gasspeicherumlage handelt es sich also um eine Sonderumlage, die die Kosten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ausgleichen soll. Faktisch wird mit dieser Umlage die Befüllung der Gasspeicher für den Winter finanziert.

Betrifft Dich diese Erhöhung als Gaskunde der Stadtwerke?

Ja. Wie auch die Gasbeschaffungsumlage werden wir die Gasspeicherumlage all unsere Erdgaskunden berechnen. Eine fristgerechte Preisanpassung zum 1. Oktober 2022 ist heute nicht mehr möglich. Doch spätestens im November werden alle unsere Kunden schriftlich von uns über die Erhöhung informiert.

Was kostet Dich das im Jahr?

Zur groben Orientierung: Bei der nunmehr erstmalig festgelegten Gasumlage von 0,070 Cent/kWh (brutto) würden für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch im Jahr 14 Euro Mehrkosten entstehen. In Summe mit der Gasbeschaffungsumlage und der erhöhten Bilanzierungsumlage, machen allein diese Umlagen bei unseren Kunden im Durchschnitt eine Preissteigerung von 50 % aus — und die deutliche Energiepreissteigerung kommt erst noch.

Wie wir die Umlage erhoben?

Diese Kosten über die erstmals erhobene Gasspeicherumlage werden auf alle Gasversorgungsunternehmen umgelegt und weiterberechnet. Das heißt, wir als Dein Gaslieferant rechnen die Umlage bei Dir ab und führen sie dann wiederum weiter. Also wie die Gasbeschaffungsumlage fließt, die Gasspeicherumlage an Dritte weiter. Wir erheben Sie bei unseren Endkunden und führen sie dann vollständig ab.

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