EnergieGeflüster

Anpassung der Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1. April 2024

2. April 2024  Sven  Schulz Sven Schulz

Ab dem 1. April 2024 wird die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen wieder auf 19 % angehoben. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Preisgestaltung Ihrer Versorgung.

Hintergrund der Änderung

Von Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 galt eine reduzierte Umsatzsteuer von 7 % für Gas- und Wärmelieferungen. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung beschlossen, um Verbraucher finanziell zu entlasten. Mit dem Auslaufen dieser befristeten Steuersenkung kehren wir nun zum regulären Steuersatz von 19 % zurück.

Auswirkungen auf Ihre Rechnung

Die Anhebung der Umsatzsteuer auf 19 % hat direkte Auswirkungen auf den Preis Ihrer Gas- und Wärmelieferungen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die höhere Umsatzsteuer auf den Bruttopreis auswirkt, der am Ende mit Ihrer Rechnung fällig wird, selbst wenn der Nettopreis unverändert bleibt.

Auswirkungen auf Ihren Abschlag

Eine gute Nachricht: Sie müssen Ihren Abschlag nicht anpassen! Wir haben die Änderung der Umsatzsteuer bereits in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Was können Sie als Kunde tun?

Nichts. Wir berechnen Ihren Verbrauch wie gewohnt und nehmen eine entsprechende Abgrenzung vor. In Ihrer nächsten Rechnung weisen die Umsatzsteuer für die verschiedenen Zeiträume aus. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand auch mitteilen.
 

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