EnergieGeflüster

Gas: Umlagen und Abgaben 2023

14. November 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Auch beim Erdgas gibt es 2023 wieder Änderungen bei den staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen. Im kommenden Jahr machen diese knapp 15 Prozent des Gaspreises in der Grundversorgung bei 15.000 kWh/Jahr aus. Gern wollen wir Dir den Hintergrund jeder Umlage oder Abgabe sowie die dafür anfallenden Nettokosten (alle Angaben ohne Umsatzsteuer) in 2023 näher erklären.

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage ist nicht neu. Früher hieß sie „Regel- und Ausgleichsenergieumlage". Sie wird bereits seit Oktober 2011 erhoben. Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. Somit wird Energie gekauft oder verkauft. Ergibt sich am Ende des Gastages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen, wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben. Im den vergangenen 12 Monaten betrug die Umlage 0,000 Cent/kWh. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der neue Preis von 0,570 Cent/kWh.

Konzessionsabgabe

Gemeinden und Städte erhalten von den Netzbetreibern die Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe gilt somit als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Gaspreis an die Endverbraucher weiter. Sie beträgt auch 2023 in der Grundversorgung 0,270 Cent/kWh.

Energiesteuer

Die Energiesteuer fällt an, wenn Rohstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas nach der Förderung und Aufbereitung in den Verkehr kommen. Die rechtlichen Grundlagen schaffen dabei das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV). Die Höhe der Energiesteuer hängt von den jeweiligen Rohstoffen und ihrer Verwendung ab. Für Erdgas sind im kommenden Jahr 0,550 Cent/kWh fällig.

Netzentgelt

Netzbetreiber koordinieren Transport und Verteilung von Erdgas und die Netzentgelte sind Gebühren, die erhoben werden, wenn der Energieanbieter Gas durch die Versorgungsnetze des Netzbetreibers leitet. Das Netzentgelt ist also der Preis für die Nutzung, die jeder Netznutzer, der Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss (ähnlich wie eine Briefmarke als Porto für einen entfernungsunabhängigen Versand berechtigt).

Das Netzentgelt kann sich nicht im freien Wettbewerb bilden, weil Gasnetze natürliche Monopole sind. Daher wird das Netzentgelt reguliert. Das Netzentgelt setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. 2023 beträgt der Grundpreis der Netznutzung im Rahmen der Grundversorgung 32,16 Euro/Jahr und der Arbeitspreis 1,373 Cent/kWh.

Messstellenbetrieb

Zum Messstellenbetrieb zählen sowohl der Einbau, die Bereitstellung und die Wartung der Messstelle, als auch die Messung, welche die Ablesung und den Transfer der Ablesedaten beinhaltet. Dafür werden 2023 18,60 Euro/Jahr pro Jahr erhoben. Hinzu kommen jährlich 1,85 Euro/Jahr für die Messung.

CO2-Preis nach BEHG

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas beschlossen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird grundsätzlich bis 2025 jährlich erhöht.

Im September 2022 hat die Bundesregierung allerdings beschlossen, dass der CO2-Preis im Jahr 2023 ausnahmsweise nicht wie vorgesehen um 5 Euro pro Tonne ansteigen soll. Stattdessen soll die nächste Erhöhung erst wieder zum 1. Januar 2024 erfolgen. Die Maßnahme ist Teil des beschlossenen Entlastungspakets. Wie im Vorjahr betragen die Kosten in 2023 also 0,546 Cent/kWh.

Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage wird seit diesem Jahr erstmalig erhoben. Hintergrund ist das neue Energiewirtschaftsgesetz, mit dem erstmals Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher gemacht werden. Die Gasspeicherumlage soll der Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe GmbH) die Kosten ersetzen, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Gaseinkauf. Sie beträgt auch im nächsten Jahr 0,059 Cent/kWh.

Ihre Meinung zum Artikel