EnergieGeflüster

Befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme

25. Oktober 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Am 25. Oktober 2022 wurde das "Gesetz zur temporären Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das Gesetz in Kraft.

Angesichts der signifikant gestiegenen Gaspreise, die nach und nach auch die Verbraucher erreichen hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ die Senkung der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets. 

Die steigenden Energiepreise sind für viele schon jetzt zu einer großen Belastung geworden. Deshalb senkt die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und auch für Fernwärme, mit der vor allem viele Mietwohnungen in Freiberg versorgt werden. 

Der ermäßigte Steuersatz gilt für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz bzw. für Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 31.03.2024 ausgeführt werden.

Alles, was Du als Endkunde bezahlst, also alle Preisbestandteile, werden dabei reduziert besteuert. Selbstverständlich geben wir diese Senkung in vollem Umfang an alle berechtigten Kunden weiter. Der gesenkte Umsatzsteuersatz wird von uns sauber abgegrenzt und in den Jahresrechnungen automatisch berücksichtigt.

In allen künftigen Abrechnungen werden wir die geringere Umsatzsteuer entsprechend angewenden. Eine separate Kundeninformation zur Senkung der Bruttopreise erfolgt nicht. Die in der letzten Jahresrechnung ausgewiesenen Abschläge bleiben vorerst unverändert – die vereinnahmten zusätzlichen Beträge werden mit der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.

 

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