EnergieGeflüster
Neue Stromumlage im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetz geplant
30. Juli 2024
Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiepolitik, insbesondere angesichts des steigenden Anteils erneuerbarer Energien im Strommix. Die Notwendigkeit einer stabilen und zuverlässigen Energieversorgung wird immer dringlicher, da die wetterabhängige Produktion von Wind- und Solarenergie Schwankungen unterliegt.
Im Februar 2024 wurde im Rahmen des Wachstumspakets eine umfassende Kraftwerksstrategie beschlossen, die darauf abzielt, neue Gaskraftwerke zu errichten und bestehende Anlagen zu modernisieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der zukünftigen Umrüstung dieser Kraftwerke zur Nutzung von grünem und blauem Wasserstoff. Mit dem Ziel, zusätzliche Kapazitäten von 12,5 Gigawatt sowie 500 Megawatt an Stromspeicherkapazität zu schaffen, plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren Ausschreibungen durchzuführen.
Die neuen Gaskraftwerke sind entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz. In Zeiten geringer Erzeugung aus erneuerbaren Quellen werden diese Kraftwerke als flexible Reserve fungieren, um eine kontinuierliche Stromversorgung sicherzustellen. Dies ist besonders wichtig in Anbetracht der volatilen Natur erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie.
Das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz sieht eine zweigeteilte Förderung der neuen Kapazitäten vor: Zum einen Ausschreibungen für insgesamt 7,5 Gigawatt ab 2030 aus dem Klima- und Transformationsfonds; zum anderen die Schaffung weiterer 5 Gigawatt über eine neue Stromumlage. Diese Umlage wird auf Endverbraucher umgelegt und folgt einem Finanzierungsmodell, das bereits in zahlreichen europäischen Ländern etabliert ist.
Obwohl die genaue Höhe der neuen Stromumlage noch unklar ist, müssen Verbraucher mit einer Erhöhung ihrer Strompreise rechnen. Das BMWK prüft derzeit auch Möglichkeiten zur Integration dieser Umlage in bestehende Systeme wie die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWK-Umlage). Gleichzeitig wird darüber nachgedacht, andere Umlagen abzuschaffen, um Verbraucher zu entlasten.
Trotz der Unsicherheiten bezüglich der genauen Kosten müssen Privat- und Gewerbekunden sich auf höhere Preise einstellen. Die neuen Kraftwerkskapazitäten sollen ab 2028 verfügbar sein; die erste Ausschreibungsrunde ist für Ende 2024 oder Anfang 2025 geplant. Schätzungen aus Berlin deuten darauf hin, dass die Mehrkosten für eine durchschnittliche Familie zwischen ein bis drei Euro pro Monat liegen könnten.
Mit dieser neuen Umlage sowie den geplanten Investitionen in Kraftwerkskapazitäten verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer stabilen Stromversorgung auch bei einem hohen Anteil erneuerbarer Energien. Auf diese Weise wird nicht nur die Energiewende gefördert; gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.
Ihre Meinung zum Artikel
0 Kommentare
Keine Kommentare gefunden!