Teilnahmebedingungen

  1. Es handelt sich um einen aktiven und eingetragenen Verein. Der Verein hat seinen Sitz und seine Wirkungsstätte in Freiberg und Umgebung. Ausgeschlossen vom Bonusprogramm sind Vereine, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen,  Gewalt verherrlichen, fördern oder zur Gewalt aufrufen oder auf jegliche Art und Weise dem Ruf oder dem Ansehen der Stadtwerke FREIBERG AG (nachfolgend SWF AG) oder der Stadt Freiberg direkt oder indirekt schaden.

  2. Empfehlungen müssen schriftlich durch den Verein selbst erfolgen. Durch die Empfehlung des Vereins muss ein rechtswirksamer Sondervertrag (Strom und|oder Erdgas) mit dem Geworbenen und der SWF AG zustande kommen. Zwischen Eingang des Antrages und dem Vertragsabschluss dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

  3. Der Geworbene darf innerhalb der letzten sechs Monate nicht Kunde der SWF AG gewesen sein. Auch ein Wechsel innerhalb der Vertragsangebote der SWF AG führt nicht zur Auszahlung der Prämie. Die SWF AG behält sich das Recht vor, Prämienanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  4. Die Lieferstelle des Geworbenen muss im Vertriebsgebiet der SWF AG liegen. Sollte sich die Lieferstelle im Grundversorgungsgebiet der SWF AG befinden, so darf diese maximal einen Monat im Rahmen der Grundversorgung beliefert worden sein. Kommt innerhalb dieser monatlichen Frist ein Sondervertrag rückwirkend zum Beginn der Belieferung zustande, kann die Prämie gewährt werden. Darüber hinausgehende Zeiträume führen zur Ablehnung der Prämienzahlung.

  5. Der Verein erhält für jeden Geworbenen eine einmalige Prämie von 10 Euro. Für den Fall, dass der geworbene Neukunde zwei Verträge abschließt (Strom und Erdgas), wird je Vertrag eine Prämie in genannter Höhe ausgezahlt. Der Bonus bei Werbung eines Neukunden kommt dem Verein und seiner Vereinsarbeit zugute. Er wird nicht für die Basiskosten des Vereins (z. B. Miete oder Personal) verwendet.

  6. Die Auszahlung der Prämie erfolgt per Überweisung auf das Konto des Vereins. Die Auszahlung erfolgt nachdem der Geworbene einen Monat Strom- oder Erdgas durch die SWF AG im Rahmen des abgeschlossenen Sondervertrages bezogen hat. Der Verein genehmigt der SWF AG positive Erfahrungen oder die erfolgreiche Umsetzung im gegenseitigen Einvernehmen öffentlichkeitswirksam einzusetzen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Prämienzahlung besteht nicht.