Teilnahmebedingungen

     

  1. Teilnahmeberechtigt am Bonusprogramm „Kunden werben Kunden“ sind alle aktiven Strom- und|oder Erdgaskunden der Stadtwerke FREIBERG AG (SWF AG) in einem ungekündigten Vertragsverhältnis, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ausgenommen sind Mitarbeiter der SWF AG.

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  3. Empfehlungen müssen schriftlich über das Formular auf der Website der Stadtwerke Freiberg AG erfolgen. Durch die Empfehlung des Werbenden muss ein rechtswirksamer Sondervertrag (Strom und|oder Erdgas) mit dem Geworbenen und der SWF AG zustande kommen. Zwischen Eingang des Antrages und dem Vertragsabschluss dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

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  5. Der Geworbene darf innerhalb der letzten sechs Monate nicht Kunde der SWF AG gewesen sein. Auch ein Wechsel innerhalb der Vertragsangebote der SWF AG führt nicht zur Auszahlung der Prämie. Der Geworbene und der Werbende dürfen außerdem nicht im selben Haushalt wohnen. Sich selbst zu werben ist ausgeschlossen. Die SWF AG behält sich das Recht vor, Prämienanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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  7. Die Lieferstelle des Geworbenen muss im Vertriebsgebiet der SWF AG liegen. Wird der Geworbene im Rahmen der Grundversorgung belufert, darf die Belieferung dieser Lieferstelle maximal einen Monat erfolgt sein. Kommt innerhalb dieser monatlichen Frist ein Sondervertrag rückwirkend zum Beginn der Belieferung zustande, kann die Prämie gewährt werden. Darüberhinausgehende Zeiträume führen zur Ablehnung der Prämienzahlung.

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  9. Der Werbende erhält für jeden Geworbenen eine einmalige Prämie von 50 Euro. Für den Fall, dass der geworbene Neukunde zwei Verträge abschließt (Strom und Erdgas), wird je Vertrag eine Prämie in genannter Höhe ausgezahlt. Ein einzelner Werbender kann pro Kalenderjahr für maximal zehn erfolgreich abgeschlossene Sonderverträge prämiert werden.

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  11. Die Auszahlung der Prämie erfolgt per Überweisung auf ein uns zu benennendes Konto. Die Auszahlung erfolgt, nachdem der Geworbene einen Monat Strom- oder Erdgas durch die SWF AG im Rahmen des abgeschlossenen Sondervertrages bezogen hat. Bei Antragstellern mit Zahlungsrückständen wird die Prämie nicht ausgezahlt, sondern verrechnet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Prämienzahlung besteht nicht. der Geworbene macht keinen Gebrauch von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht.

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Bitte beachten Sie: Ältere Angebote und Formulare zu unserem Bonusprogramm „Kunden werben Kunden“ sind zum 1. November 2023 ungültig und rechtsunwirksam.