Prämienbedingungen

     

  1. Der Kauf eines energieeffizienten Gerätes wird mit 20 Euro prämiert und darf bei Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

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  3. Voraussetzung für eine Prämierung ist ein, zum Zeitpunkt der Auszahlung, mit der Freiberger Stromversorgung GmbH, einem Tochterunternehmen der Stadtwerke FREIBERG AG, bestehendes und ungekündigtes Vertragsverhältnis in einem Stromliefersondervertrag. Die Prämie kann auch gewährt werden, wenn bei Antragstellung oder bis spätestens zwei Monate nach Antragstellung ein Stromliefervertrag in einem Stromliefersondervertrag abgeschlossen wird.

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  5. Der Antragsteller entspricht dem Rechnungsempfänger der im Prämienantrag angegebenen Kundennummer. Die Überweisung der Prämie erfolgt nur auf das Konto des Antragstellers | Kunden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Bei Antragstellern mit Zahlungsrückständen wird die Prämie nicht ausgezahlt, sondern verrechnet.

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  7. Für die Auszahlung sind die vollständigen Antragsunterlagen (ausgefüllter Prämienantrag, Rechnungskopie, Nachweis der Energieeffizienz) vorzuweisen.

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  9. Die Energiesparprämie kann pro Kunde alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

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