StadtwerkeGespräch

Unerwünschte Werbeanrufe – das kannst Du dagegen tun!

26. März 2021  Silke  Liebscher Silke Liebscher

In den letzten Tagen haben uns vermehrt Kunden darauf hingewiesen, dass aktuell wieder Betrüger versuchen, am Telefon mit unterschiedlichsten Methoden einen vermeintlich günstigeren Energievertrag zu verkaufen.

Beispielsweise hat uns ein Kunde informiert, dass er angerufen und ihm erklärt wurde, dass ja die Preisgarantie seines Stromvertrages ausläuft und er jetzt ein super Angebot annehmen könnte. Unser Kunde hat richtig reagiert und den Anruf schnell wieder beendet.

Von dem Abschluss eines Vertrages am Telefon raten wir Dir grundsätzlich ab! Diese Telefonverkäufer sind bestens geschult, um Dir mit psychologischem Verhandlungsgeschick jeden noch so schlechten Tarif zu verkaufen. Und für jeden Vertragsabschluss erhalten sie obendrein noch Provision. Oft sind solche Verträge auch an sehr lange Laufzeiten gebunden und Du kommst so schnell nicht wieder raus.

Was solltest Du dazu unbedingt wissen?
Wirst Du zu Werbezwecken angerufen, ohne vorher Dein Einverständnis gegeben zu haben, ist das rechtswidrig und verboten. Du musst Dir das nicht gefallen lassen!  

Was raten wir Dir?
Bei telefonischer Kontaktaufnahme durch einen unbekannten Werbeanrufer empfehlen wir Dir, die Nummer sowie den Namen des Anrufers und des Unternehmen zu notieren und unseren Kundenservice zu benachrichtigen. Zudem solltest Du niemals telefonisch Deine persönliche Daten, Zählernummer oder Kontoverbindung nennen. Dies gilt grundsätzlich, auch wenn Du davon ausgehst, mit einem seriösen Geschäftspartner verbunden zu sein. Wir kennen Deine persönlichen Daten oder Deine Zählernummer.

Auch die Anrufkennung, also ein Anruf mit unterdrückter Nummer, könnte für Dich ein Anhaltspunkt sein, dass es sich hierbei um einen Werbeanruf handelt. Manchmal sind es auch ausländische Nummern. Grundsätzlich solltest Du bei solchen Werbeanrufen keinesfalls zustimmen und einfach auflegen. Eigentlich müsstest Du am Anfang des Gespräches auch gefragt werden, ob Du überhaupt damit einverstanden bist, doch das wird in der Regel ignoriert und nicht gemacht.

Hast Du Dich dennoch zu einem telefonischen Vertragsabschluss überreden lassen oder sogar unwissentlich einen Vertrag abgeschlossen, hast Du das Recht, diesen binnen 14 Tagen zu widerrufen.

Unterstützung und weitere wichtige Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen bekommst Du auch bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale Sachsen. Hier kannst Du Beschwerde einreichen und prüfen lassen, ob sich der Telefonverkäufer an das Wettbewerbsrecht hält. Denn ist der Telefonanruf unzulässig, drohen dem Anrufer erhebliche Bußgelder.

Bei weiteren Fragen sind für Dich da! Derzeit leider nicht persönlich, aber gern telefonisch oder auch per E-Mail.

Wir distanzieren uns entschieden von unseriösen Verkaufspraktiken und setzen auf positive Energie und einen guten Draht zu Dir.

Ihre Meinung zum Artikel