StadtwerkeGespräch

Jahresrechnung 2021

12. Oktober 2021  Silke  Liebscher Silke Liebscher

Einmal jährlich erhältst Du von uns per Post Deine Abrechnung für den tatsächlichen Strom- und Erdgasverbrauch des vergangenen Jahres. In diesem Jahr verteilen wir die Jahresrechnungen ab diesen Freitag, den 15. Oktober.

Keine Frage: Die Rechnung "wimmelt" teilweise nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben, doch unsere Rechnung ist kein Buch mit sieben Siegeln! In dem Beiblatt zu Deiner Jahresrechnung findest Du viele wichtige Informationen. Gern möchten wir Dir schon einmal die wichtigsten Fragen beantworten.

Wie ist die Jahresrechnung aufgebaut?
Unsere Verbrauchsabrechnung in der jetzigen Form, entstand aus der Idee, dem Kunden eine Rechnung zur Verfügung zu stellen, die möglichst übersichtlich und überschaubar ist und die Möglichkeit bietet, die Strom und Erdgas in einer Abrechnung zu erfassen. Auf der ersten Seite befindet sich eine Gesamtübersicht, in der Informationen wie die abgerechnete Verbrauchsstelle, die Abnahmemenge im vergangenen Jahr, die Entgelte der abgerechneten Energiemenge, der zukünftige monatliche Gesamtabschlag und die Abschlagsfälligkeiten übersichtlich dargestellt werden. Auf der Rückseite, und somit der zweiten Seite, befinden sich die ausführlichen Informationen und Berechnungsgrundlagen. Hierzu gehören zum Beispiel, der Tarif, die Zählerstände, die Arbeits- und Grundpreise, der Verbrauch, der Verbrauchsvergleich zum Vorjahr sowie der jeweilige Abschlagsanteil.

Warum ist die Abrechnung in Zeiträume mit unterschiedlichen Zählerständen unterteilt?
Folgende Gründe kommen hierfür in Frage:

- Tarifänderungen (Wahl eines anderen Produkts)
- Preisänderungen
- Änderungen bei Steuern und Abgaben
- Zählerwechsel
- systembedingte oder buchhalterische Anpassungen (z. B. Jahreswechsel)

Wie berechnet sich mein monatlicher Abschlag?

Als Abschlag wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Dieser Prognose liegt entweder der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde. Die Schätzung wird anhand der Wohnfläche oder der Anzahl der einziehenden Personen vorgenommen. Dabei wird der aktuelle Verbrauch (eventuell hochgerechnet auf ein volles Jahr) x aktuelle Preise : 11 Monate gerechnet. Diese Abschlagshöhe und die Fälligkeitstermine der Zahlungen sind als Informationen in der Jahresverbrauchsabrechnung enthalten.

Wie kann ich meinen monatlichen Abschlag anpassen? 
Gern passen wir die Höhe Deines Abschlags an. Deine gewünschte Abschlagsänderung kannst Du uns schriftlich per Post, telefonisch unter 03731 3094-140 oder per E-Mail mitteilen. Selbstverständlich kannst Du uns auch persönlich im Kundenzentrum besuchen. Bitte beachte unsere Öffnungszeiten.

Wieso gibt es in einem Abrechnungsjahr nur elf Abschläge?
Im 12. Monat, also im Oktober, erfolgt die Jahresabrechnung. Dort werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet und die Differenz erstattet oder als Nachzahlung in Rechnung gestellt. Damit für Dich keine eventuelle Doppelbelastung entsteht, werden nur elf Abschläge gefordert. Der Abschlag ist immer zum Ende des Monats für den aktuellen Monat fällig. Systembedingt ist eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15. eines Monats, nicht möglich.

Woraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung?
Mit der Zahlung Deines monatlichen Abschlags leistest Du Vorauszahlungen auf Deine Jahresverbrauchsabrechnung. Zur Abrechnung oder auch bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Dein Gesamtverbrauch von Strom oder Erdgas ermittelt und so der tatsächliche Rechnungsbetrag berechnet. Der für Deinen persönlichen Verbrauch angefallene Rechnungsbetrag wird mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergibt das Guthaben oder die Nachzahlung.
Bitte beachte: Viele haben schon wieder vergessen, dass wir einen recht kalten Winter hatten. Durch die niedrigen Temperaturen im vergangenen Winter sind die Energieverbräuche in diesem Jahr höher als im Vorjahr und dadurch kommt es gerade bei vielen Gaskunden zu einer Nachzahlung. Laut unserer monatlichen Auswertungen lag beispielsweise die Durchschnittstemperatur in Freiberg allein in den Monaten Januar und Februar 2021 3,5 bzw. 4,1 °C unter der des Vorjahres, im April sogar 4,5 °C. Aber nicht nur der lange Winter, sondern auch der pandemiebedingte Wechsel ins Homeoffice|Homeschooling oder auch Kurzarbeit können für Stromkunden ein Grund für einen höheren Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden sein, der zwangsläufig zu höheren Energiekosten führt. Um eine hohe Nachzahlung in der Jahresrechnung zu vermeiden, werden jährlich die künftigen Abschlagszahlungen automatisch Deinem vorangegangenem Energieverbrauch angepasst. 

Wie erhalte ich mein Guthaben?
Wenn Dein Strom- oder Gasverbrauch geringer als erwartet ausgefallen ist und sich demzufolge eine „Überzahlung“ in
Deiner Rechnung ergibt, erfolgt die Auszahlung dieses Betrages in der Regel zwei Wochen nach Zugang Deiner Rechnung auf Dein Bankkonto. In diesem Jahr vorraussichtlich am Freitag, den 29. Oktober 2021. Voraussetzung ist, dass Du uns ein SEPA-Mandat erteilt hast. Werden Deine fälligen Abschläge nicht durch uns eingezogen, können wir eventuelle Guthaben nicht automatisch an Dich überweisen. Bitte übermittle uns in diesem Fall schriftlich oder über unser Onlineformular Deine Bankverbindung.

Mein Verbrauch ist deutlich gestiegen. Welche Einsparmöglichkeiten gibt es?
In jedem Haushalt verstecken sich Energieräuber. Mit oft nur geringem Aufwand kannst Du hier Abhilfe schaffen und ganz gezielt Energie einsparen und damit Deine Energiekosten senken. Unser Wissen zum Thema Energie, deren sparsamen Einsatz und Optimierung stellen wir Dir gern in unserer kostenlosen Energieberatung zur Verfügung. Sprich uns einfach an! 

Mein Verbrauch wurde geschätzt oder der Zähler wurde falsch abgelesen. Wie erhalte ich eine korrekte Rechnung?
Nimm bitte hierzu schnellstmöglich Kontakt mit uns auf oder sende uns Deine Originalrechnung zurück. Auf dieser Rechnung gibst Du bitte Deinen aktuellen Zählerstand und das Ablesedatum an. Nach Prüfung des Jahresrechnung erhältst Du schnellstens deine korrigierte Rechnung.

Du hast noch weitere Fragen? Kein Problem – unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum helfen Dir gern weiter!

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