StadtwerkeGespräch

Jahresabrechnung 2024 - Thermische Abrechnung von Erdgas nach DVGW-Arbeitsblatt G 685

18. Oktober 2024  Sven  Schulz Sven Schulz

Änderung in der Gasabrechnung: Einführung individueller Höhen zum 1. Januar 2024

In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts.

Bei der Erarbeitung des Arbeitsblattes wurde darauf geachtet, dass die Regelungen eine für den Verbraucher transparente und nachvollziehbare Gasabrechnung ermöglicht. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt dabei der Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes, so dass die Einhaltung der getroffenen Regelungen gewährleistet ist.

Für eine Gasabrechnung wird grundsätzlich die verbrauchte thermische Energie (kWh) ermittelt, die sich aus drei Werten errechnet: Gasverbrauch, Brennwert und Zustandszahl. Die letzten beiden Faktoren sind dabei wesentliche Daten für die Gasabrechnung. Sie werden nach dem Regelwerk des DVGW ermittelt und allen Lieferanten in unserem Netz zur Verfügung gestellt.

Was bedeutet Brennwert und Zustandszahl?

Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist, und wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt. Der Brennwert wird gemäß G 685 kundenspezifisch entsprechend der Abrechnungszeitspannen ermittelt.

Mit der Zustandszahl wird das Betriebsvolumen in ein Normvolumen umgerechnet.
Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Da die Abrechnung auf der Grundlage des Normzustands erfolgt, muss also der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.

Das Volumen im Normzustand wird nach folgender Gleichung berechnet: 

       Vn = Vb * z

Bis Ende 2023 wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bislang die Höhenlagen als Zonen berücksichtigt mit einer Genauigkeit von 50 m. Dieses Verfahren ist aktuell zulässig und in der G 685 beschrieben. Es führt dazu, dass alle Kunden in einer Höhenzone mit einer einheitlichen Zustandszahl abgerechnet werden.

Warum ändert sich die Zustandszahl Gas mit der Jahresabrechnung 2024?

Das Volumen des Gases wird beeinflusst von der Temperatur, die an der Abnahmestelle herrscht, sowie der Höhenlage, die für einen bestimmten Luftdruck sorgt. Um diesen Einflussfaktoren Rechnung zu tragen, wird die Zustandszahl bei der Volumenberechnung berücksichtigt.

Durch die Änderung der G 685 wurde die individuelle geographischer Höhe der Verbrauchsstelle zur Ermittlung der Zustandszahl angesetzt. Jede Abnahmestelle erhält nun also eine eigene Höhenangabe, die maximal 5 m Abweichung haben darf, um Ungenauigkeiten zu vermeiden.

Wie wird die Zustandszahl berechnet?

Die Zustandszahl wird stets gemäß DVGW G 685 ermittelt und ergibt sich aus:

Der Luftdruck (pamb) ist abhängig von der geodätischen Höhe (H).


Welche Größen werden für die Berechnungen benötigt?

Zustandszahl zn  
Normvolumen Vn cbm
Betriebsvolumen Vb cbm
Normtemperatur Tn 273,15 K = 0°C
Gastemperatur Teff  288,15 K = 15°C
Luftdruck am Gaszähler pamb  1.014,8 mbar – 0,114 mbar/m * H
Gasdruck am Gaszähler peff z. B. 22 mbar
Normdruck p 1.013,25 mbar
Geodätische Höhe H m

Haben Sie Fragen?

Unser Serviceteam hilft Ihnen gern weiter, wenn Sie mehr zur Gasabrechnung erfahren möchten. Für detaillierte Informationen empfehlen wir Ihnen das DVGW-Arbeitsblatt G 685. Bei Fragen zur Ermittlung der individuellen Höhe oder zu den bisher verwendeten Höhenzonen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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