EnergieGeflüster

Was ist die Offshore-Netzumlage?

13. April 2020  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Die Offshore-Netzumlage ist seit 2013 Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Sie wird als gesonderter Betrag auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.

Diese Umlage wurde eingeführt, um die Risiken für Betreiber von Hochsee – Windparks (sogenannte Offshore-Windparks)  zu minimieren und den Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle zu beschleunigen.

Ein Risiko stellt beispielsweise nicht rechtzeitig fertiggestellte Stromnetze dar, da so die bereits betriebsbereiten Windkraftanlagen nicht angeschlossen werden können. Außerdem stehen Betreibern von Offshore-Windparks Entschädigungszahlungen zu, wenn es zu lang andauernden Netzunterbrechungen kommt. Diese Zahlungen sind Schadenersatz für die entgangene EEG-Einspeisevergütung. Die Entschädigungszahlungen begründen sich daraus, dass die Windpark-Betreiber in diesen Fällen den erzeugten Strom nicht in das Stromnetz einspeisen können. Weiterhin deckt die Umlage die Kosten der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen.

Aufgrund des 2017 in Kraft getretenen Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) werden seit 2019 die ursprünglich in den Netzentgelten berücksichtigten Anschlusskosten für Hochsee-Windparks der Offshore-Netzumlage zugerechnet.

Die Umlage wird von den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern (TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH) auf Grundlage von § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermittelt. Derzeit beträgt sie 0,416 Cent/kWh.

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