Hinweise zur Ablesung

Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen rund um die Ablesung Ihrer Zähler.

Wir wissen, dass die Erfassung der Zählerstände nicht immer einfach ist und möchten Ihnen den Prozess so bequem wie möglich gestalten. Egal, ob es um die richtige Vorgehensweise beim Ablesen geht, Sie Fragen zu den verschiedenen Zählerarten haben oder wissen möchten, wie Sie Ihren Zählerstand übermitteln können – wir sind für Sie da.

Unsere leicht verständlichen Erklärungen und praktischen Tipps helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihren Zählerstand korrekt und rechtzeitig zu melden.

Die Ablesung soll für Sie so einfach wie möglich sein. Sie erhalten von uns einen Brief mit einem individuellen QR-Code. Scannen Sie diesen mit Ihrem Smartphone, um direkt zu unserem Zählerstandsportal zu gelangen, wo Ihre Daten bereits hinterlegt sind. Geben Sie einfach Ihren Zählerstand ein – eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alternativ können Sie den Zählerstand auch selbstständig im Online-Portal erfassen, rund um die Uhr.

Bitte erfassen Sie Ihren Zählerstand innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Aufforderung. Falls wir bis zum 30. September keinen aktuellen Zählerstand von Ihnen erhalten, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen.

Falls Sie keinen Internetzugang haben, bitten Sie jemanden aus Ihrem Bekannten- oder Familienkreis um Hilfe. Der Zählerstand kann einfach per Smartphone erfasst werden. Alternativ tragen Sie den Zählerstand auf dem Schreiben ein und werfen es in unseren Briefkasten. Sie können uns den Zählerstand auch telefonisch während unserer Öffnungszeiten unter der Nummer 03731 30 94-140 mitteilen.

In Ihrer Wohnung können sowohl Strom- als auch Gaszähler vorhanden sein. Stromzähler messen den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh), Gaszähler in Kubikmetern (m³). Der Gasverbrauch wird später in kWh umgerechnet.

Zähler befinden sich je nach Gebäudeart an unterschiedlichen Orten, meist im Keller, im Flur oder in einem Abstellraum. Bei Unsicherheiten können Mieter den Vermieter oder die Hausverwaltung fragen.

Auch wenn Sie von einem anderen Anbieter beliefert werden, sind wir als Netzbetreiber für die Erfassung der Zählerstände zuständig. Dies ist unabhängig vom Abrechnungszeitpunkt Ihres Energieanbieters.

Es gibt analoge und digitale Zähler. Analoge Zähler verfügen über ein Rollenzählwerk, digitale Zähler über ein Display, auf dem der Verbrauch angezeigt wird.

Beim analogen Zähler lesen Sie die Zahlen auf dem Rollenzählwerk ab. Die letzte rote Stelle stellt eine Nachkommastelle dar, die bei der Übermittlung nicht berücksichtigt werden muss.

In der Regel gibt es hier keine Nachkommastellen, sodass Sie alle Stellen able­sen sollten. Bei einem digitalen Zähler können Sie in der ersten Zeile des Displays den Zählerstand ablesen. Der Zählerstand wird immer zusammen mit dem relevanten Zählwerk (OBIS-Kennzahl) angezeigt und dahinter steht kWh. Mit der OBIS-Kennzahl 1.8.0 für die bezogene Wirkleistung und der OBIS-Kennzahl 2.8.0 für die eingespeiste Wirkleistung werden die rele­vanten Zählerstände im Wechsel angezeigt. Der Wechsel erfolgt alle zehn Sekunden. Sollte der Zähler mit einer Tarifumschaltung ausgestattet sein, werden die Tarife zusätzlich in die Rotation der OBIS-Kennzahlen aufge­nommen. Diese sind dann statt 1.8.0 mit 1.8.1 und 1.8.2 dargestellt. Wir benötigen die Angabe unter der OBIS-Kennzahl 1.8.0. Um einen digitalen Stromzähler abzulesen, müssen Sie in der Regel kurz warten, bis die richtige OBIS-Kennzahl angezeigt wird. Bitte lesen alle Zahlen auf dem Display ab. Da der Zähler über keine Kommastellen verfügt, darf keine Zahl weggelas­sen werden. Sollte es eine Wandlermessung sein, dann erfassen Sie den Zählerstand in dem Fall bitte mit Nachkommastellen. Wichtig: Die Zähler­nummer der digitalen Zähler variieren je nach Hersteller. Meistens beginnen die Zählernummern mit „1 ESY ... ", ,,1 EHM" oder „1 ISK ... ". Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Zählernummer nach der „1" immer mit einem Groß­buchstaben anfängt. Die Zählernummer, die beispielsweise mit „1 ISK ... " beginnt, hat nach der Zahl „1" kein kleines „L" und auch keine weitere „1" am Anfang, sondern ein großes „I" stehen. 

Wenn sich gleich zwei Zählwerke auf Deinem Stromzähler befinden, besit­zen Sie höchstwahrscheinlich einen Doppeltarifzähler. Das betrifft etwa sieben Prozent aller Haushalte und ist meist bei Besitzern von Wärme­pumpen oder Nachtstromheizungen der Fall. Bei diesen Geräten unter­teilt der Stromzähler den Verbrauch in zwei Tarife, die mit einem eigenen Kilowattpreis abgerechnet werden. Über den sogenannten Hochtarif (HT) wird der Verbrauch in den Tagstunden berechnet. Der Niedertarif (NT) gilt nachts. Lesen Sie bitte in diesem Fall beide Zählerstände ab und teilen diese uns mit. 

Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers. Er darf von anderen Personen weder verändert noch geöffnet werden. Für den Zähler ist meist der örtliche grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. 

Wir haben einen Tippfehler in Ihrem Namen oder Sie haben inzwischen geheiratet? Wenn auf Ihrem Schreiben falsche Daten angedruckt sind, bit­ten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir Ihre personenbezogenen Daten berichtigen können. 

Sollten Sie uns versehentlich einen falschen Zählerstand übermittelt haben, informieren Sie uns bitte, damit wir den Stand korrigieren können.

Wenn uns bis zum 30. September kein Zählerstand vorliegt, wird Ihr Verbrauch auf Basis der bisherigen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt.