Mieterstrom

Strom vom Dach, unter dem Sie wohnen

Als Ihr regionales Stadtwerk haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft ein wegweisendes Mieterstromprojekt ins Leben gerufen. Mit diesem Projekt bieten wir den Mietern des Wohngebäudes in der Mendelejewstraße 38-48 eine einzigartige Möglichkeit, von lokal erzeugtem, umweltfreundlichem Strom zu profitieren – direkt vom eigenen Dach! Unsere innovative Lösung setzt auf eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude, die sauberen Strom erzeugt und diesen ohne lange Transportwege direkt an die Bewohner liefert.

Dieses Modell ist nicht nur ein Meilenstein in der nachhaltigen Energieversorgung in Freiberg, sondern stärkt auch die regionale Zusammenarbeit und macht umweltfreundlichen Strom für unsere Stadt zugänglich. So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und schaffen gleichzeitig finanzielle Vorteile für die Mieter. Mit Stolz können wir sagen, dass wir mit diesem Projekt eine Vorreiterrolle in der Stadt einnehmen und die Energiewende lokal und zukunftsorientiert gestalten.


Die Vorteile auf einen Blick

Günstiger Strom: Sparen Sie bei den Energiekosten! Der Sonnenstromtarif liegt deutlich unter dem aktuellen Marktpreis, da Kosten wie Netzgebühren und Umlagen entfallen.

Lokale Partnerschaft: Die Kooperation zwischen Ihrer Wohnungsgesellschaft und Ihrem Stadtwerk bringt die Energiewende direkt zu Ihnen – profi tieren Sie von dieser lokalen Lösung.

Umweltfreundlich: Nutzen Sie die Kraft der Sonne und leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, indem Sie CO2 einsparen.


Die Preise

ab 1. Januar 2025, für die Mendelejewstraße 38–48 in Freiberg

Silberstadt®sonne 01-25 netto brutto (19%)
Sonnenstrom (aus PV-Anlage) in Cent|kWh 15,93 18,96
Ökostrom (aus dem Netz) in Cent|kWh 25,97 30,90
Grundpreis in Euro|Jahr 127,06 151,20

Vertragsbedingungen im Überblick

  • VERTRAGSDAUER | Zwölf Monate mit unbestimmter Verlängerung und monatlicher Kündigungsfrist.

  • KÜNDIGUNGSTERMIN | Einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

  • PREISANPASSUNG | Möglich, nach schriftlicher, einmonatiger Ankündigung.

  • WIDERRUFSRECHT | Zwei Wochen ohne Angabe von Gründen ab Vertragsabschluss.

  • ZAHLUNGSWEISE | SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung.

  • HAFTUNG | Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  • LIEFERANTENWECHSEL | Mit möglicher Vertragsbeendigung zügig und unentgeltlich innerhalb der gesetzlichen Frist.

  • VERBRAUCHERSCHUTZ | Der Verbraucherschutz der Bundesnetzagentur informiert unter www.bnetza.de über allgemeine Verbraucherrechte und rechtliche Grundlagen.

  • AKTUELLE INFORMATIONEN | Online oder in unserem Kundenzentrum auf der Poststraße 5 in Freiberg.

  • DATENSCHUTZ | Ausführliche Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten.


Energiezukunft gemeinsam gestalten

Gemeinsam begutachteten Herr Oberbürgermeister Sven Krüger, die Vorstände der Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft, Jörg Woidniok und Kai Aschermann, sowie unser Vorstandsvorsitzender, Axel Schneegans, die neue PV-Anlage auf dem Dach der Mendelejewstraße 38-48. Die Anlage markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung, die direkt vor Ort genutzt wird und Mietern zugutekommt.

Fotos: Stadtverwaltung Freiberg/ Sarah Straßberger


Fragen & Antworten: So funktioniert Mieterstrom in Freiberg

Gemeinsam mit der SWG Freiberg haben wir ein zukunftsweisendes Mieterstromprojekt ins Leben gerufen. Wir sind stolz darauf, den Mietern in unserer Stadt die Möglichkeit zu bieten, nachhaltigen und lokal erzeugten Strom direkt vom Dach ihres Wohngebäudes zu nutzen.

Uns ist bewusst, dass ein solches Projekt viele Fragen aufwirft – und das ist verständlich. Neue Wege zu gehen bedeutet oft, sich mit neuen Themen auseinanderzusetzen. Genau deshalb haben wir diese FAQs zusammengestellt: um Ihnen dabei zu helfen, das Mieterstrommodell besser zu verstehen und die Vorteile, die es Ihnen bietet, voll auszuschöpfen.

Auch wenn es viele Fragen gibt, sind wir überzeugt: Dieser Weg ist der richtige – für unsere Stadt, unsere Umwelt und für Sie als Mieter.


Fragen zur Anlage und Nutzung

Mieterstrom bedeutet, dass der Strom direkt vor Ort in einem Wohngebäude durch eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erzeugt wird. Die Mieter können diesen Strom direkt nutzen, was oft günstiger und umweltfreundlicher ist als herkömmlicher Strom.

Die PV-Anlage wandelt Sonnenlicht in elektrische Energie um, die dann ins Hausnetz eingespeist wird und den Mietern zur Verfügung steht. Wenn die PV-Anlage nicht genug Strom liefert, wird der Strom aus dem öffentlichen Netz ergänzt.

Die Anlage hat eine Leistung von 51,6 kW in der Spitze und kann jährlich rund 49.000 kWh Strom produzieren.

Nein, es sind keine Änderungen an Ihrer Installation nötig. Wir organisieren alles, insbesondere die Installation intelligenter Messsysteme.

Wenn die PV-Anlage nicht genügend Strom produziert, wird automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt. Es gibt also keine Unterbrechung der Stromversorgung.

Diese Daten sind nur uns zugänglich. Eine Anzeigemöglichkeit für alle Mieter ist technisch nicht möglich.

Die Lebensdauer einer PV-Anlage beträgt in der Regel 20 Jahre oder länger.

Defekte werden durch die Überwachung der Anlage schnell erkannt und rasch behoben.

Bei einem Netzausfall wird auch die PV-Anlage vom Netz getrennt, sodass Mieter wie bei normalen Stromausfällen betroffen sind.


Vertragliche und rechtliche Fragen

Zwei Jahre mit unbestimmter Verlängerung und monatlicher Kündigungsfrist.

Der Mieterstromvertrag endet automatisch mit Ihrem Auszug.

Um Mieterstrom zu nutzen, müssen Sie einfach einen Vertrag mit uns abschließen. Der Wechsel ist unkompliziert und erfordert keine technischen Änderungen.

Nein, der Bezug von Mieterstrom ist freiwillig. Sie können weiterhin Strom von einem Anbieter und einem Tarif Ihrer Wahl beziehen, wenn Sie dies bevorzugen.


Preisgestaltung und Abrechnung

Der Preis besteht aus drei Komponenten: Strom aus der Photovoltaikanlage: Günstiger, da keine Netzentgelte und Umlagen anfallen. Strom aus dem öffentlichen Netz: Dieser Anteil wird hinzugerechnet, wenn nicht genug Solarstrom vorhanden ist. Und der Grundpreis.

Da keine Netzentgelte und Umlagen für den Sonnenstrom anfallen, ist Mieterstrom insgesamt in der Regel günstiger als herkömmliche Stromtarife. Die genaue Ersparnis hängt davon ab, wie viel Sonnenstrom genutzt wird.

Es gibt eine Grundgebühr, wie bei anderen Stromtarifen auch. Zusätzliche Kosten für die Installation der Zähler entstehen jedoch nicht.

Ihre Abrechnung unterscheidet zwischen dem günstigen Sonnenrstrom und dem Strom aus dem öffentlichen Netz. Sie erhalten eine transparente Aufstellung der genutzten Stromquellen und der Kosten.

Sie zahlen nur für den Anteil des Stroms, der aus dem öffentlichen Netz kommt. Solarstrom ist von den Netzentgelten befreit, was Ihnen Kosten spart.


Häufige Missverständnisse und praktische Fragen

Keine Sorge! In Zeiten mit wenig oder keiner Sonneneinstrahlung wird automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Sie haben also immer eine stabile Stromversorgung.

Wenn die PV-Anlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist.

Ja, das Wetter beeinflusst die Leistung der PV-Anlage.