StadtwerkeGespräch

Jahresrechnung 2022

11. Oktober 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Wie jedes Jahr im Oktober erhältst Du bald Deine Abrechnung für den Energieverbrauch des vergangenen Jahres. Gerade aktuell, mitten in der Energiekrise und mit den vielen kommenden politischen Neuregelungen und gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten ergeben sich sicher viele Fragen zur Rechnung. Um Dich möglichst bestens über alles zu informieren, haben wir die aktuellen und häufigsten Fragen für Dich zusammengefasst.

Wie ist das jetzt mit der Umsatzsteuer?

Der Bundestag hat am Freitag, 30. September 2022, mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.

Warum enthält meine Erdgasrechnung dann 19 Prozent Umsatzsteuer?

Weil wir das zurückliegende Jahr abrechnen. Mit der aktuellen Rechnung wird Dein Verbrauch maximal bis zum 30. September 2022 abgerechnet und dafür gelten die 19 Prozent.

Aber warum sind meine Erdgasabschläge für die Zukunft mit 19 Prozent ausgewiesen?

Das liegt daran, dass aktuell, also zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung, die Details der beschlossenen temporären Senkung der Umsatzsteuer noch nicht rechtsgültig veröffentlicht und nicht vollumfänglich bekannt sind. Deshalb findet die Steuersenkung bei der Bildung der neuen Abschläge noch keine Beachtung. Selbstverständlich werden wir alle entsprechenden Beschlüsse rechtskonform umsetzen. Du musst nicht aktiv werden.

Wie wird die Höhe meines zukünftigen Abschlages berechnet?

Nach Erstellung Deiner Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Deines letzten Jahresverbrauchs und der aktuellen Preise die neuen Abschläge. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge findest Du auf der ersten Seite der Rechnung.

Was ist der Abschlag überhaupt?

Als Abschlag wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Er ist also eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und den aktuell gültigen Preisen. Deshalb ist es für uns so wichtig, dass Du beim Vertragsabschluss angibst, wie viel Strom oder Gas Du schätzungsweise in einem Jahr verbrauchst.

Kann ich die Abschlagshöhe selbst bestimmen?

Bedingt durch die aktuellen Gegebenheiten und rasanten Veränderungen bitten wir Dich dringend, Deinen Abschlag vorerst nicht eigenmächtig anzupassen. Bitte belasse die Abschläge so, wie von uns berechnet. Eine eigenmächtige Änderung der Abschläge werden wir nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptieren.

Alle Strom- und Erdgaskunden erhalten von uns Mitte November eine Mitteilung über die neuen, ab dem 1. Januar 2023 gültigen Preise. Alle Kunden bekommen rechtzeitig eine Mitteilung, über die ab Ende Januar 2023 gültigen neuen Abschläge. Die neuen Abschläge sind dann auf Basis der neuen Preise und Deines aktuellen Verbrauches berechnet und beinhalten alle gesetzlichen Regelungen und Vorgaben.

Was ist jetzt mit der Gaspreisbremse?

Am 10. Oktober 2022 wurden die Vorschläge und Empfehlungen der Expertenkommission zur Abmilderung der Kostenentwicklung veröffentlicht. Diese sind aktuell für die Regierung nicht bindend und weder beschlossen, noch rechtsgültig. Hier müssen wir abwarten, welche Vorschläge die Regierung tatsächlich umsetzt. Die Vorschläge haben keinerlei Auswirkung auf Deine aktuelle Rechnung für das zurückliegende Jahr.

Was sind genau die Vorschläge zur Gaspreisbremse?

Die Verbraucher sollen in zwei Schritten entlastet werden. Im ersten Schritt soll der Staat den Erdgas-Abschlag für den Monat Dezember 2022 für alle Haushaltskunden übernehmen. Dies orientiert sich am Verbrauch, welcher der Abschlagszahlung vom September zugrunde lag, damit kein Missbrauch vorgenommen werden kann. Nach dem aktuellen Vorschlag sollen wir im Dezember auf die Erhebung des Abschlags verzichten und erhalten den Betrag vom Staat erstattet. Später musst Du den Betrag in der Steuererklärung allerdings als geldwerten Vorteil versteuern.

Im zweiten Schritt, ab März oder April 2023, soll dann eine sogenannte Gaspreisbremse in Kraft treten. Kunden erhalten dann Erdgas zu einem Höchstpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings ist die Menge begrenzt. Auch hier ist wieder der Verbrauch ausschlaggebend, welcher der Abschlagszahlung für den September zugrunde lag. Für 80 Prozent dieser Menge soll der Preis begrenzt werden. Für alles darüber müssen die Marktpreise bezahlt werden. Weitere Details sind bis jetzt nicht bekannt.

Aber in meiner Rechnung ist ja der Dezember-Abschlag aufgeführt…

Wie gesagt, noch handelt es sich lediglich um Vorschläge und Empfehlungen einer Kommission. Sollte die Vorgehensweise mit dem Dezember-Abschlag beschlossen werden, werden wir dies selbstverständlich umsetzen.

Was steht auf den zusätzlichen Blättern in der Rechnung?

Wir bitten Dich, diese Hinweise aufmerksam zu lesen, da wir hier wichtige zusätzliche Informationen zusammengefasst haben. Wichtig sind hier die geplante Terminkette und auch die umfangreichen Hinweise zum Energiesparen. Wir haben uns Mühe gegeben, alles Wichtige für Dich zusammenzufassen. In dieser hochemotionalen und existenziellen Krisensituation machen wir uns alle Sorgen. Aber wir versichern Dir – Du bist nicht allein. Wir werden Dich nicht im Stich lassen und arbeiten jeden Tag daran, uns sicher durch diese schwierigen Zeiten zu bringen. Deshalb bitten wir Dich, die Informationen sorgfältig zu lesen und so den allgemeinen Beratungsaufwand durch unser Kundenzentrum zu reduzieren.

Wie ist die Jahresrechnung grundsätzlich aufgebaut?

Die Jahresrechnung enthält Angaben zur abgerechneten Verbrauchsstelle, dem Jahresverbrauch, den Entgelten der abgerechneten Energiemenge, geleisteten Abschlagszahlungen, zum künftigen monatlichen Abschlag sowie zu den Abschlagsfälligkeiten. Eine detaillierte Berechnungsgrundlage sowie ausführlichen Informationen wie beispielsweise zu Kundenummer, Netzbetreiber, Zählernummer, Tarif, Abrechnungszeitraum, Zählerstand, Arbeits- und Grundpreis, Rechnungsbetrag sowie Strompreiszusammensetzung findest Du auf einen Blick auf der Rückseite Deiner Jahresrechnung.

Warum wird die Jahresverbrauchsabrechnung in mehrere Zeiträume unterteilt?

Die Unterteilung der Abrechnung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei Tarifänderungen, Preisanpassungen, Änderungen von Steuern und Abgaben, Zählerwechsel oder systembedingte bzw. buchhalterische Anpassung. Durch diese Abgrenzung wird gewährleistet, dass der Verbrauch dem jeweiligen Preis zugeordnet werden kann.

Wieso gibt es in einem Abrechnungsjahr nur elf Abschläge?

Der Abschlag wird immer zum Letzten eines jeden Monats fällig. Im zwölften Monat, also im Oktober, erhältst Du Deine Jahresverbrauchsabrechnung. Diese ersetzt die Abschlagszahlung im Monat der Jahresverbrauchsabrechnung. Der nächste Abschlag ist dann Ende November fällig.

Wo sehe ich auf der Rechnung meine geleisteten Zahlungen des ganzen Jahres?

Auf der ersten Seite unter „abzüglich Zahlung“ findest Du die Summe Deiner Zahlungen für das vergangene Jahr (im Regelfall von Oktober des Vorjahres bis September dieses Jahres).

Muss ich den Betrag der Nachzahlung überweisen, auch wenn ich ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt habe?

Nein – wir ziehen den Betrag automatisch ein. Das Sepa-Lastschriftmandat gilt auch für die Jahresrechnung.

Wie erhalte ich mein Guthaben?

Wenn Du uns ein Sepa-Mandat erteilt hast, überweisen wir Dir Dein Guthaben auf Dein Konto. Falls Du den Abschlag überweist, bitten wir Dich, uns Deine Bankverbindung zur Überweisung des Guthabens mitzuteilen. Am bequemsten kannst Du Dein Guthaben über unsere Webseite anfordern.

Mein Verbrauch wurde geschätzt oder der berücksichtige Zählerstand ist falsch. Wie erhalte ich eine korrekte Rechnung?

Bitte teile uns hierfür den Grund deiner Beanstandung beispielweise einfach per E-Mail als Widerspruch zur Rechnung mit. Hilfreich wäre ein aktuelles Foto Deines Zählers im Anhang, aus welchem die Zählernummer und der aktuelle Zählerstand hervorgeht. Gern kannst Du Dich auch persönlich vor Ort an unsere Kollegen im Kundenzentrum wenden und den Sachverhalt erläutern. Auch hier ist es natürlich extrem hilfreich, wenn Du ein aktuelles Zählerfoto zum Abgleich vorlegen kannst.

Warum fallen trotz Leerstand einer Wohnung Rechnungsbeiträge an?

Bei einem Leerstand ist der Verbrauch gegenüber einer bewohnten Wohnung geringer. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Dieser enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und weitere Kosten.

Welchen Zweck hat die Abrechnung nach Verbrauch?

Mit der verbrauchsabhängigen Energieabrechnung erhälst Du einen Überblick über Deinen tatsächlichen Verbrauch. Und vielleicht regt Dich das ja auch zum Energiesparen an. Als eine günstige Möglichkeit der Energie- und Kostenersparnis trägt die verbrauchsabhängige Abrechnung maßgeblich zu einem bewussten Umgang mit Energie bei und stellt gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz dar. Denn nur, wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit Ressourcen um.

Wo gibt es Regeln für die verbrauchsabhängige Energieabrechnung?

In der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV | GasGVV) ist geregelt, wie die Ermittlung des Verbrauches nach § 40a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfolgt und abzurechnen ist. 

Warum habe ich zum Vorjahr einen Mehrverbrauch?

Eine Veränderung Deines Energiebedarfes kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen aufgrund eines langen und sehr kalten Winters liegen. Auch ältere Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Deinem Nutzungsverhalten geändert? Gerne unterstützen wir Dich bei der Suche nach Energiefressern. Wir bieten Dir eine Vielzahl an Energiesparmöglichkeiten an: kostenlose Ausleihe von Messgeräten, Energiespar-Broschüren oder auch eine persönliche und individuelle Energieberatung. Sprich uns einfach an, wir helfen Dir gerne. Umfangreiche Tipps zum Energiesparen findest Du natürlich auch auf unserer Website.

Derzeit werden wir alle von Nachrichtenmeldungen und politischen Vorschlägen und Beschlüssen überrollt. Vertrauen Sie in diesen schwierigen Zeiten auf ein hoch engagiertes Stadtwerketeam, welches Sie nicht im Stich lässt. Wir sind weiter für Sie da und tätig!

Axel Schneegans, Vorstandsvorsitzender

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