StadtwerkeGespräch

Jahresrechnung 2020

9. September 2020  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Wie jedes Jahr erhalten Sie voraussichtlich ab dem 16. Oktober Ihre Abrechnung für den Strom- und Erdgasverbrauch des vergangenen Jahres. Keine Frage: Die Rechnung "wimmelt" teilweise nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Vieles davon ist gesetzlich vorgeschrieben, doch unsere Rechnung ist kein Buch mit sieben Siegeln! In dem Beiblatt zu Ihrer Jahresrechnung finden Sie viele wichtige Informationen. Selbstverständlich sind wir bei Fragen oder Erklärungsbedarf jederzeit gern für Sie da!

Wann wird mein Zählerstand abgelesen?

Seit dem 7. September sind wir unterwegs und lesen bei Ihnen die Zählerstände ab. Selbstverständlich kündigen wir uns vorher an. Als Messstellenbetreiber werden wir die Ablesung Ihres Zählers auch durchführen, wenn Sie nicht von uns mit Strom oder Erdgas beliefert werden. Sind Sie zum Zeitpunkt der Ablesung verhindert, besteht die Möglichkeit den Zählerstand selbst abzulesen und uns mitzuteilen. Dies können Sie direkt auf unserer Website oder gern per E-Mail oder Anruf tun. Bis zum 2. Oktober nehmen wir Ihre Zählerstände entgegen. Liegt uns bis zum 2. Oktober kein Zählerstand und damit keine Abrechnungsbasis vor, wird der Verbrauch für den Abrechnungszeitraum auf Basis der vorliegenden Verbrauchsgewohnheiten rechnerisch ermittelt.

Wie wird die diesjährige temporäre Senkung der Mehrwertsteuer berücksichtigt?

Vom 1. Juli bis Ende des Jahres wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent. Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil eines milliardenschweren Konjunkturpaketes der Bundesregierung, das die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder ankurbeln soll.

Selbstverständlich geben wir die temporäre Umsatzsteuersenkung in vollem Umfang an Sie, unsere Kunden, weiter! Für Ihre Energielieferung bedeutet das im 2. Halbjahr 2020 eine Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent. Sie müssen nichts tun. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in Ihrer Jahres- oder Schlussrechnung automatisch berücksichtigt.

Wie ist die Jahresrechnung aufgebaut?

Unsere Verbrauchsabrechnung in der jetzigen Form, entstand aus der Idee, dem Kunden eine Rechnung zur Verfügung zu stellen, die möglichst übersichtlich und überschaubar ist und die Möglichkeit bietet, die Strom und Erdgas in einer Abrechnung zu erfassen. Auf der 1. Seite befindet sich eine Gesamtübersicht in der Informationen wie die abgerechnete Verbrauchsstelle, die Abnahmemenge im vergangenen Jahr, die Entgelte der abgerechneten Energiemenge, der zukünftige monatliche Gesamtabschlag und die Abschlagsfälligkeiten übersichtlich dargestellt werden.

Auf der Rückseite, und somit der Seite 2, befinden sich die ausführlichen Informationen und Berechnungsgrundlagen. Hierzu gehören zum Beispiel, der Tarif, die Zählerstände, die Arbeits- und Grundpreise, der Verbrauch, der Verbrauchsvergleich zum Vorjahr sowie der jeweilige Abschlagsanteil.

Wie berechnet sich mein monatlicher Abschlag?

Als Abschlag wird der monatlich zu zahlende Betrag bezeichnet. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch. Dieser Prognose liegt entweder der Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder eine Schätzung zugrunde. Die Schätzung wird anhand der Wohnfläche oder der Anzahl der einziehenden Personen vorgenommen. Dabei wird der aktuelle Verbrauch (eventuell hochgerechnet auf ein volles Jahr) x aktuelle Preise : 11 Monate gerechnet. Diese Abschlagshöhe und die Fälligkeitstermine der Zahlungen sind als Informationen in der Jahresverbrauchsabrechnung enthalten.

Wieso gibt es in einem Abrechnungsjahr nur elf Abschläge?

Im 12. Monat, also im Oktober, erfolgt die Jahresabrechnung. Dort werden die gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet und die Differenz erstattet oder als Nachzahlung in Rechnung gestellt. Damit für Sie keine eventuelle Doppelbelastung entsteht, werden nur elf Abschläge gefordert. Der Abschlag ist immer zum Ende des Monats für den aktuellen Monat fällig. Systembedingt ist eine Änderung der Fälligkeit, zum Beispiel auf den 15. Eines Monats, nicht möglich.

Woraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung?

Mit der Zahlung Ihres monatlichen Abschlags leisten Sie Vorauszahlungen auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Zur Abrechnung oder auch bei einem Umzug wird aufgrund der Zählerstände Ihr Gesamtverbrauch von Strom oder Erdgas ermittelt und so der tatsächliche Rechnungsbetrag berechnet. Der für Ihren persönlichen Verbrauch angefallene Rechnungsbetrag wird mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergibt das Guthaben oder die Nachzahlung.

Wie erhalte ich mein Guthaben?

Wenn Ihr Strom- oder Gasverbrauch geringer ausgefallen ist als erwartet und sich demzufolge eine „Überzahlung“ in Ihrer Rechnung ergibt, erfolgt die Auszahlung dieses Betrages etwa zwei Wochen nach Zugang Ihrer Rechnung auf Ihr Bankkonto. Voraussetzung ist, dass Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben. Werden Ihre fälligen Abschläge nicht durch uns eingezogen, können wir eventuelle Guthaben nicht automatisch an Sie überweisen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall schriftlich Ihre Bankverbindung mit.

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