StadtwerkeGespräch

Marktstammdatenregister

16. Dezember 2020  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Wer sollte das Marktstammdatenregister (MaStR) kennen? Betreiber von Strom- und Gasanlagen! Für Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z. B. einer Solaranlage) gibt es Verpflichtungen zur Registrierung. Für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen in Freiberg besteht somit die Pflicht, sich und ihre Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister einzutragen.

Die Daten werden benötigt, um die Versorgungssicherheit auch unter sich ständigen ändernden und komplexer werdenden Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Wer eine neue Anlage installiert, kennt diese Verpflichtung oft nicht. Auch wer seine Anlage bereits in einem anderen Register registriert hat, kommt an der Eintragung im Marktstammdatenregister nicht vorbei.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister ist ein Internetportal, in das die Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes ihre Stammdaten und die Stammdaten ihrer Anlagen eintragen, sozusagen also die Datenbank der Energiewende. So soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes und in einem Register abgebildet werden.

Das Register ist öffentlich zugänglich. Damit wird die Transparenz erhöht. Die Daten sollen sowohl von den Behörden als auch von den Marktakteuren der Energiebranche genutzt werden.

Warum ist die Registrierung für Sie so wichtig?

Vermutlich erhalten Sie für den Strom aus Ihrer Stromerzeugungsanlage hier in Freiberg regelmäßig eine Zahlung von der Freiberger Stromversorgung GmbH, als Netzbetreiber. Damit diese Zahlung auch in Zukunft erfolgen kann, muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister registriert sein. Dies ist gemäß § 5 Marktstammdatenregisterverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausgezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten.

Wie genau sind die Fristen?

Bei Anlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters am 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, gilt in der Regel eine zweijährige Frist zur Registrierung. Für Neuanlagen, die ab dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, bleibt hingegen nach Inbetriebnahme nur eine einmonatige Frist, das bedeutet Ihre Anlage muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme von Ihnen registriert werden. Bitte beachten Sie: Auch sehr kleine Anlagen („Balkonanlagen“) und Stromspeicher sind im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Wie funktioniert das?

Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen können somit nur noch über das Webportal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden. Antworten zu den häufigsten Fragen zur Registrierung und virtuelle „YouTube-Videos“ sind ebenfalls auf der Webseite hinterlegt. Die Registrierung besteht aus drei Schritten — Benutzerkonto anlegen, als Anlagenbetreiber registrieren und Anlage registrieren. Der Vorgang ist für Sie natürlich gebührenfrei.

KWK-Anlagen müssen ebenfalls dem Marktstammdatenregister gemeldet werden. Des Weiteren müssen die KWK-Anlagen zwecks Zulassung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden. Hier kann die Registrierung im Internet unter www.bafa.de erfolgen.

Versäumen Sie die Registrierung Ihrer Anlagen nicht!

Sollten Sie Ihre Anlage noch nicht registriert haben, holen Sie das zeitnah nach, denn die Frist endet am 31. Januar 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht registriert haben, ist die Freiberger Stromversorgung GmbH als Netzbetreiber, also wir, gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für diese Anlage einzubehalten und erst auszuzahlen, wenn die Anlage registriert wurde.

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