StadtwerkeGespräch

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

30. Juni 2020  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Vom 1. Juli bis Ende des Jahres wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt, der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent. Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil eines milliardenschweren Konjunkturpaketes der Bundesregierung, das die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder ankurbeln soll.

Wie gehen wir, Ihre Stadtwerke, damit um?

Selbstverständlich geben wir die temporäre Umsatzsteuersenkung in vollem Umfang an Sie, unsere Kunden, weiter! Für Ihre Energielieferung bedeutet das im 2. Halbjahr 2020 eine Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent.

Was müssen Sie tun?

Nichts! Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in Ihrer Jahres- oder Schlussrechnung automatisch berücksichtigt.

Müssen Sie uns Ihren Zählerstand melden?

Gern können Sie uns Ihren Zählerstand zum 30. Juni 2020 in gewohnter Weise übermitteln. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht, da die Werte rechnerisch ermittelt bzw. geschätzt werden. Für eine genauere Abgrenzung ist ein aktueller Zählerstand allerdings von Vorteil.

Wieviel Ersparnis bedeutet die Umsatzsteuersenkung für Sie?

Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom ergibt sich für den Zeitraum der Senkung bei einer Belieferung im Rahmen der Grundversorgung eine Kostenersparnis von 1,55 Euro pro Monat. Bei der Belieferung mit Erdgas in der Grundversorgung ergibt sich bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh eine Ersparnis von 2,40 Euro im 2. Halbjahr 2020.

Ändert sich Ihr Abschlag?

Nein, Ihr Abschlag wird in bekannter Höhe von uns abgebucht oder ist wie gewohnt zu überweisen. Sollten Sie dies wünschen, können Sie Ihrer Abschlagszahlungen entsprechender der Senkung des Umsatzsteuersatzes anpassen. Bitte denken Sie daran, diese Reduzierung dann später wieder nach oben anzupassen, um Rückzahlungen zu vermeiden. Ihnen geht auf keinen Fall Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit Ihrer Jahresrechnung erfolgt. Wir raten Ihnen deshalb, die Abschläge so zu belassen wie sie sind.

Was müssen Sie als Gewerbetreibender beachten?

Sie als Kunde müssen sich nicht bei uns melden, denn die Berechnung des verringerten Umsatzsteuersatzes wird automatisch für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 vorgenommen. Diese Anpassung ist aufgrund unserer AGB abgesichert. Der monatliche Brutto-Abschlag ändert sich für Sie nicht. In Ihrer Jahresrechnung im Herbst 2020 wird die Umsatzsteuer entsprechend abgegrenzt und ausgewiesen. Bei Bedarf können Sie gern eine aktuelle Abschlagsmitteilung anfordern.

Die Befürchtungen sind groß, dass viele Unternehmen die Senkung nicht an die Kunden weitergeben. Unsere Kunden profitieren von der Absenkung der Mehrwertsteuer. Für uns war es keine Frage, dass wir unsere Kunden entsprechend entlasten wollen. Leider bedeutet die Anpassung der auf sechs Monate begrenzten Reduzierung für uns einen vergleichsweise sehr hohen administrativen Aufwand. Wir sind hier stark gefordert, denn das betrifft alle Themen und Prozesse bei uns im Haus – Mengenabgrenzung, Abrechnung, Vertragsgestaltung, Produktmanagement, Messstellenbetrieb oder Netzaufgaben. Doch im Interesse unseren Kunden stellen wir uns dieser Herausforderung!

Axel Schneegans, Vorstandsvorsitzender

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