Erdgas und Wärme
Überblick Gas- und Wärmepreisbremse
Parallel zur Strompreisbremse hat der Bundestag am 15. Dezember vergangenen Jahres auch die Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Um die Zeit bis zur Wirkung dieser beiden Energiepreisbremsen zu überbrücken, wurde im Vorfeld mit dem am 19. November 2022 in Kraft getretenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) die sogenannte Dezember-Soforthilfe umgesetzt. Durch sie wird privaten Haushalten, Gewerbekunden sowie kleineren und mittleren Unternehmen der Abschlag Gas und Wärme für den Dezember 2022 erlassen. Der Bund übernimmt die Kosten und entlastet damit spürbar die Verbraucher bis zur Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse. Was diese Preisbremsen beinhalten und was das für Sie bedeutet, haben wir nachfolgend in einem kurzen Überblick zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
Gas-/Wärmepreisbremse setzt weitgehend auf der Struktur des Soforthilfegesetzes auf
für Letztverbraucher und Kunden umfasst der Entwurf die Gas-/Wärmepreisbremse gemäß Soforthilfegesetz ab 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 mit pauschaler Entlastungserstreckung im März auf die Monate Januar/Februar 2023; ein Kontingent von 80 % des Erdgasverbrauchs vom Vorjahr wird zu 12 Cent/kWh gedeckelt; für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent/kWh;
für Industriekunden umfasst der Entwurf die Gas-/Wärmepreisbremse ab 1. Januar 2023; sie erhalten 70 % des Erdgasverbrauches im Vorjahr zu garantierten 7 Cent/kWh; beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent/kWh gedeckelt, ebenfalls für 70 % des Vorjahresverbrauchs
es besteht ein Erstattungsanspruch der Lieferanten gegenüber dem Staat im Voraus je Kalendervierteljahr
Erstattung erfolgt im Wege des Verfahrens, wie es im Soforthilfegesetz geregelt ist
Individuelle Kundeninformation: Frist verlängert bis 1. März 2023 (statt 15. Februar 2023)
Grundpreiserhöhungen mit Bekanntgabe bis 1. Dezember 2022 ohne weitere gesetzliche Anforderungen wirksam
kurzes Erklärvideo
So kommt die Hilfe bei Ihnen an
Die genaue Entlastung hängt von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab. Wie stark ein Haushalt von der Gaspreisbremse profitiert, sehen Sie im anschließenden Rechenbeispiel (Quelle/Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 15.12.2022):
Vierköpfige Familie, 100 m² Wohnung
Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr
bisheriger Gaspreis bei 8 Cent/kWh
neu: 22 Cent/kWh
Monatlicher Abschlag früher: 100 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu ohne Gaspreisbremse: 275 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu mit Gaspreisbremse: 175 Euro/Monat
Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 660 Euro
Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 990 Euro
Erläuterung:
Eine vierköpfige Familie mit einer 100 m² Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15.000 kWh im Jahr, das sind 1.250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent/kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent/kWh.
Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Denn für
80 % des Verbrauchs zahlt sie 12 Cent/kWh, für 20 % zahlt sie 22 Cent/kWh.
Wenn die Familie weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis. Wenn sie z. B. 20 % spart, bekommt sie 660 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate wären das noch 120 Euro pro Monat. Also nur noch 20 Euro mehr als bisher. Obwohl sich der Gaspreis nahezu verdreifacht hat.
Wenn die Familie sogar 30 % einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als bisher. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten, im Beispiel 22 Cent.
Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gaspreis und dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 % der im Vorjahr verbrauchten Menge.
Anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für den tatsächlichen Jahresverbrauch 2023 den vertraglichen Gaspreis. Davon wird in jedem Fall der Entlastungsbetrag abgezogen. Dieser ist das Produkt aus 80 % des bisherigen Jahresverbrauchs multipliziert mit der Differenz zwischen dem vertraglichen Gaspreis und 12 Cent/kWh.
Wie stark ein Haushalt von der Wärmepreisbremse profitiert, sehen Sie im anschließenden Rechenbeispiel (Quelle/Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 15.12.2022). Analog der Gaspreisbremse hängt auch hier die genaue Entlastung von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab.
Vierköpfige Familie, 100 m² Wohnung
Wärmeverbrauch 13.000 kWh im Jahr
bisheriger Wärmepreis bei 7 Cent/kWh
neu: 12 Cent/kWh
Monatlicher Abschlag früher: 75,83 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu ohne Wärmepreisbremse: 130 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu mit Wärmepreisbremse: 108,33 Euro/Monat
Rückerstattung bei Einsparung von 20 Prozent: 312 Euro
Rückerstattung bei Einsparung von 30 Prozent: 468 Euro
Erläuterung:
Eine vierköpfige Familie wohnt in einer 100 m² Wohnung und bezieht Fernwärme. Sie hat einen Wärmeverbrauch von 13.000 kWh im Jahr. Ihr Wärmepreis ist von 7 Cent/kWh auf 12 Cent/kWh gestiegen, also würde ihr monatlicher Abschlag ohne die Wärmepreisbremse von 75,83 Euro auf 130 Euro steigen – gut 54 Euro mehr im Monat als bisher.
Mit der Wärmepreisbremse zahlt sie nun monatlich 108,33 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, denn für 80 % des Verbrauchs zahlt sie 9,5 Cent/kWh und für die restlichen 20 % werden 12 Cent/kWh fällig. Wenn die Familie im Vergleich zu ihrem im September prognostizierten Verbrauch insgesamt Wärme eingespart hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück. Bei einer Einsparung von 20 % liegt die Erstattung bei 312 Euro, bei einer Einsparung von 30 % wären es sogar 468 Euro.
So vermeiden Sie unnötige Energiekosten im Alltag
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Fragen & Antworten
Ergänzend zu unserem kurzen Überblick haben wir Ihnen die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung der Erdgas- und Wärmepreisbremse beantwortet. Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen in gewohnter Weise zur Verfügung.
Uns ist bewusst, dass die hohen Energiepreise eine enorme Belastung darstellen. Vertrauen Sie in diesen schwierigen Zeiten auf uns — wir sind weiter für Sie da und tätig!