Silberstadt®ersatz Gewerbe
Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung
Sichere Stromversorgung ohne Unterbrechung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen wir die so genannte Ersatzversorgung, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten. Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG folgende drei Kundengruppen:
Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit weniger als als 10.000 kWh Jahresverbrauch.
Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.
Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Spannungsebene als Niederspannung. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine automatische Belieferung erfolgt hier nicht.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig, in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abzuschließen.
2) Die Preise Ersatzversorgung
Die Belieferung zu nachfolgenden Preisen erfolgt nur für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung, also Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH
gültig ab 1. Januar 2023
Arbeitspreis in Cent|kWh (netto) | 54,09 |
Grundpreis in EUR|Monat (netto) | 50,00 |
Die o.g. Preise der Stromlieferung erhöhen sich um die Kosten für die Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Steuern, Abgaben und gesetzlichen Umlagen und werden 1:1 an die Kunden weiterberechnet. Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben oder staatlich induzierter Umlagen sowie Aufschläge mit Einfluss auf den Strompreis kommen diese als neue Preisbestandteile hinzu beziehungsweise entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- und Entlastung, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist.
Umlagen/Abgaben/Steuern | gemäß Veröffentlichung | aktuelle Angabe (08|2022) |
zzgl. Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV | Netztransparenz | 0,437 Cent|kWh |
zzgl. Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV | Netztransparenz | 0,003 Cent|kWh |
zzgl. Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG | Netztransparenz | 0,419 Cent|kWh |
zzgl. KWKG-Aufschlag nach §§26a und 26b KWKG | Netztransparenz | 0,378 Cent|kWh |
zzgl. EEG-Umlage nach §60 Abs.1 EEG | Netztransparenz | 0,000 Cent|kWh |
zzgl. Stromsteuer nach §1 StromStG | Stromsteuergesetz | 2,050 Cent|kWh |
zzgl. Konzessionsabgabe nach §2 KAV | Konzessionsabgabenverordnung | 1,590 Cent|kWh |
zzgl. Arbeitspreis Netznutzung | Preisblatt Netzbetreiber | 7,560 Cent|kWh |
zzgl. Grundpreis Netznutzung | Preisblatt Netzbetreiber | 29,85 EUR|Jahr |
zzgl. Entgelt für den Messstellenbetrieb (soweit vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) | Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber | 10,36 EUR|Jahr |
zzgl. Umsatzsteuer | zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer | 19 % |
Arbeitspreis in Cent|kWh (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 79,32 |
Grundpreis in EUR|Monat (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 63,49 |