Silberstadt®ersatz
Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung
Sichere Stromversorgung ohne Unterbrechung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen. Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger folgende drei Kundengruppen:
Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederspannung Energie beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.
Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Spannungsebene als Niederspannung. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine autoamtische Belieferung erfolgt hier nicht.
Diese Art der Belieferung greift zum Beispiel, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig, in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abzuschließen.
Als Großkunde haben Sie ganz besondere Ansprüche an Ihren Energielieferanten. Wir sehen uns hier als starken Partner und setzen auf individuelle Lösungen und persönliche Beratung. Egal ob Industrie, Handel, öffentliche Einrichtung, Wohnungs- und Immobiliengesellschaft oder sonstiges Großgewerbe, bei uns können Sie sicher sein: Wir halten Ihnen den Rücken frei. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.
2) Die Preise Ersatzversorgung
Die Belieferung zu nachfolgenden Preisen erfolgt nur für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung, also Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH
gültig ab 1. Aril 2022
Arbeitspreis in Cent|kWh (netto) | 33,99 |
Grundpreis in Euro|Monat (netto) | 50,00 |
Die o.g. Preise der Stromlieferung erhöhen sich um die Kosten für die Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Steuern, Abgaben und gesetzlichen Umlagen und werden 1:1 an die Kunden weiterberechnet. Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben oder staatlich induzierter Umlagen sowie Aufschläge mit Einfluss auf den Strompreis kommen diese als neue Preisbestandteile hinzu beziehungsweise entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- und Entlastung, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist.
Umlagen/Abgaben/Steuern | gemäß Veröffentlichung | aktuelle Angabe (01|2022) |
zzgl. Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV | Netztransparenz | 0,437 Cent|kWh |
zzgl. Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV | Netztransparenz | 0,003 Cent|kWh |
zzgl. Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG | Netztransparenz | 0,419 Cent|kWh |
zzgl. KWKG-Aufschlag nach §§26a und 26b KWKG | Netztransparenz | 0,378 Cent|kWh |
zzgl. EEG-Umlage nach §60 Abs.1 EEG | Netztransparenz | 3,723 Cent|kWh |
zzgl. Stromsteuer nach §1 StromStG | Stromsteuergesetz | 2,050 Cent|kWh |
zzgl. Konzessionsabgabe nach §2 KAV | Konzessionsabgabenverordnung | 1,590 Cent|kWh |
zzgl. Arbeitspreis Netznutzung | Preisblatt Netzbetreiber | 6,030 Cent|kWh |
zzgl. Grundpreis Netznutzung | Preisblatt Netzbetreiber | 29,85 Euro|Jahr |
zzgl. Entgelt für den Messstellenbetrieb (soweit vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) | Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber | 10,36 Euro|Jahr |
zzgl. Umsatzsteuer | zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer | 19 % |
Arbeitspreis in Cent|kWh (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 57,86 |
Grundpreis in Euro|Monat (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 63,49 |