Silberstadt®ersatz
Ersatzversorgung & Ersatzbelieferung
Sichere Erdgasversorgung ohne Unterbrechung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen. Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Danach versorgen wir Sie im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger folgende drei Kundengruppen:
Ersatzversorgung Gewerbe, Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck beziehen und mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch haben.
Ersatzbelieferung für Letztverbraucher in einer höheren Druckebene als Niederdruck. Bitte melden Sie sich bei uns! Wir versuchen eine Lösung zu finden. Eine autoamtische Belieferung erfolgt hier nicht.
Diese Art der Belieferung greift zum Beispiel, wenn Ihre Abnahmestelle keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Zum Beispiel infolge einer Insolvenz des Lieferanten.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um eine Belieferung über diesen Zeitraum hinaus sicherstellen zu können, ist es notwendig in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen.
Als Großkunde haben Sie ganz besondere Ansprüche an Ihren Energielieferanten. Wir sehen uns hier als starken Partner und setzen auf individuelle Lösungen und persönliche Beratung. Egal ob Industrie, Handel, öffentliche Einrichtung, Wohnungs- und Immobiliengesellschaft oder sonstiges Großgewerbe, bei uns können Sie sicher sein: Wir halten Ihnen den Rücken frei. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
2) Die Preise Ersatzversorgung
Die Belieferung zu nachfolgenden Preisen erfolgt nur für Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck, also Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH
gültig ab 1. April 2022
Arbeitspreis in Cent|kWh (netto) | 15,20 |
Grundpreis in Euro|Monat (netto) | 50,00 |
Die Preise der Erdgaslieferung erhöhen sich um die Kosten für die Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), Steuern, Abgaben, gesetzlichen Umlagen und den Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) und werden 1:1 an die Kunden weiterberechnet. Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben oder staatlich induzierter Umlagen sowie Aufschläge mit Einfluss auf den Erdgaspreis kommen diese als neue Preisbestandteile hinzu beziehungsweise entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- und Entlastung, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist.
zzgl. SLP-Bilanzierungsumlage | gemäß Veröffentlichung | 0,00 Cent|kWh |
zzgl. Konzessionsabgabe nach §2 KAV | gemäß Veröffentlichung | 0,27 Cent|kWh |
zzgl. Energiesteuer | gemäß Veröffentlichung | 0,55 Cent|kWh |
zzgl. Konvertierungsumlage | gemäß Veröffentlichung | 0,00 Cent|kWh |
zzgl. Arbeitspreis Netznutzung (bei 10.000 kWh/Jahr) | Preisblatt Netzbetreiber | 1,1044 Cent|kWh |
zzgl. Grundspreis Netznutzung (bei 10.000 kWh/Jahr) | Preisblatt Netzbetreiber | 32,16 Euro|Jahr |
zzgl. Entgelt für den Messstellenbetrieb (soweit vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt) | Preisblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber | 16,80 Euro|Jahr |
zzgl. Entgelt für Messung | 1,75 Euro|Jahr | |
zzgl. CO2-Preis nach BEHG | gemäß Veröffentlichung | 0,546 Cent|kWh |
zzgl. Umsatzsteuer | zum Lieferzeitpunkt gültige Umsatzsteuer | 19% |
Arbeitspreis in Cent|kWh (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 21,03 |
Grundpreis in Euro|Monat (brutto, nach aktuellen Veröffentlichungen) | 64,53 |