StadtwerkeGespräch

Senkung der EEG-Umlage auf 0 Ct/kWh

14. Juni 2022  Sylvia  Fiedler Sylvia Fiedler

Seit dem Jahr 2000 gibt es die EEG-Umlage – auch Ökostromumlage genannt. Mit ihr wird der Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken gefördert.

Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage, die derzeit noch jede Kilowattstunde Strom mit 3,72 Cent netto (4,43 Ct/kWh brutto) belastet, auf Null gesetzt.

Derzeit machen Steuern, Abgaben und Umlagen mit rund 50 Prozent den größten Teil des Strompreises aus. Darin auch enthalten: die EEG-Umlage. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Energiepreise in den letzten Monaten deutlich ansteigen lassen. Um die Stromverbraucher in diesen turbulenten Zeiten zu entlasten, hat die Bundesregierung am 28. April 2022 das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ und damit eine vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage ab Juli beschlossen.

Davon profitieren auch unsere Kunden! „Selbstverständlich geben wir diesen Vorteil vollumfänglich weiter – so wie es das Gesetz vorsieht. Für einen Kunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Einsparung von knapp 90 Euro im Jahr“, betont Sven Schulz, unser Kundenberater.

Die Absenkung des Arbeitspreises um die Höhe der EEG-Umlage erfolgt für alle Stromkunden automatisch. Unsere Kunden werden nicht gesondert über die Senkung informiert. In Deiner nächsten Jahresrechnung wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 vorgenommen.

Das Mitteilen aktueller Zählerstände ist somit nicht nötig, denn den jeweiligen Verbrauch ermitteln wir rechnerisch auf Basis Deines Gesamtverbrauchs. Natürlich kannst Du uns Deinen Zählerstand zum 30. Juni 2022 übermitteln. Am bequemsten ist dies online möglich.

Eine Anpassung Deiner Abschläge ist ebenfalls nicht notwendig. Mit der Jahresrechnung im Oktober 2022 wird dann extra ausgewiesen, wieviel Du durch die Absenkung der EEG-Umlage eingespart hast. So kannst Du alles sauber nachvollziehen.

Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann dauerhaft abgeschafft. Die Bundesregierung hat die große EEG-Novelle am 6. April 2022 mit dem „Osterpaket“ beschlossen. Der Wegfall der Umlage ist somit Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

Wir begrüßen die Reduzierung der staatlichen Belastungen des Strompreises als wichtige und dringliche Kostenentlastung für unsere Kunden. Die EEG-Umlage ist jedoch nur ein Teil der Steuern, Abgaben und Umlagen, die über den Strompreis gezahlt werden müssen. Leider steigen die Strompreise an den Börsen derzeit, getrieben durch den Ukraine-Krieg und die dadurch steigenden Rohstoffpreise extrem an. Auch wenn wir alles daran setzen die Auswirkungen dieser Entwicklung auf unsere Strompreise zu begrenzen, wird der Wegfall der EEG-Umlage den Anstieg der Strompreise nur kurz, nicht aber mittelfristig kompensieren können" so Sven.

Scheue Dich nicht, uns bei eventuellen Fragen dazu zu kontaktieren oder besuche uns in unserem Kundenzentrum. Wir helfen Dir gern weiter!

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