Kontakt
Stadtwerke FREIBERG AG
Poststraße 5
09599 Freiberg
Tel.: 03731 30 94-140
Fax: 03731 30 94-129
Energiesparprämie
Sparen Sie doppelt – mit unserer Energiesparprämie!

Für die Stärkung der umweltfreundlichen Energieversorgung gibt es bei uns die Energiesparprämie. Denn mit unserer Energiesparprämie wird sowohl Ihr Geldbeutel als auch die Umwelt geschont. Mit dem Kauf eines neuen und energieeffizienten Gerätes sparen Sie somit nicht nur Energie und Kosten, sondern kassieren jetzt auch noch 30 Euro Energiesparprämie.
Somit können Sie gleich doppelt sparen:
- Beim Kauf eines neuen und energieeffizienten Gerätes erreichen Sie einen erheblich geringeren Stromverbrauch und sparen damit auch an Ihren Stromkosten.
- Und wir unterstützen Ihren Neukauf mit 30 Euro!
Wir wollen Sie bei Ihrem Gerätekauf unterstützen, so dass künftig immer mehr moderne Geräte mit möglichst geringem Stromverbrauch eingesetzt werden, denn das ist langfristig ein erheblicher Beitrag für unsere Umwelt.
Wie funktioniert das? Ganz einfach. Sie müssen nur:
- unser Stromkunde sein
- ein neues und energiesparendes Gerät kaufen
- unseren Förderantrag ausfüllen
- den ausgefüllten Antrag mit einer Kopie der Rechnung und dem Nachweis der Energieeffizienzklasse in unserem Kundenbüro abgeben oder mit der Post zu uns schicken
Dafür überweisen wir Ihnen 30 Euro auf Ihr Konto!
Welche Geräte werden gefördert? Gern fördern wir folgende Geräte mit Energieeffizienzklasse nach EU-Energielabel:
- Waschmaschine: A+++ | A++
- Wäschetrockner: A
- Kühl- & Gefriergerät: A+++ | A++
- Geschirrspüler: A+++ | A++
- Elektrobackofen: A
- Fernseher: A
Durch die Einführung der neuen EU-Label entsteht eine Übergangsfrist bis Ende 2011. In dieser Zeit fördern wir natürlich weiterhin auch
- Waschmaschinen mit der Energieeffizienzklasse A-A-A und A-A-B;
- Geschirrspüler mit der Energieeffizienzklasse A-A-A sowie
- Kühl- & Gefriergeräte mit der Energieeffizienzklasse A+.
Förderbedingungen
1. Der Kauf eines Gerätes wird mit 30,00 € gefördert und darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Pro Kunde wird ein Gerät innerhalb der Bindefrist nach Ziff. 3 der Förderbedingungen gefördert. Der Antragsteller entspricht dem Rechnungsempfänger der im Förderantrag angegebenen Kundennummer.
2. Voraussetzung für eine Förderung ist ein mit der Freiberger Stromversorgung GmbH, einem Tochterunternehmen der Stadtwerke Freiberg AG, bestehendes Stromlieferverhältnis in einem Wahlprodukt. Die Förderung kann auch gewährt werden, wenn bei Antragstellung oder bis spätestens zwei Monate nach Antragstellung ein Stromliefervertrag in einem Wahlprodukt abgeschlossen wird.
3. Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Belieferung im jeweiligen Wahlprodukt verlängert sich die Vertragsbindung um zwei Jahre ab Datum der Antragstellung. Innerhalb dieser verlängerten Vertragsbindung besteht weiterhin die Möglichkeit, Wahlprodukte im Rahmen der Angebotspallette der Freiberger Stromversorgung GmbH zu nutzen. Im Übrigen werden die Allgemeinen Bedingungen zur Stromlieferung in dem jeweiligen Wahlprodukt nicht berührt bzw. gelten in der jeweils aktuellen Fassung.
4. Der Förderbetrag wird auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
5. Bei Beendigung des Lieferverhältnisses mit der Freiberger Stromversorgung GmbH vor Ablauf der verlängerten Vertragsbindung (Ziff.3 der Förderbedingungen) kann der Förderbetrag – mindestens anteilig – zurückgefordert werden.
