Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger am 1. Juli 2009 für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitgeteilt.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Freiberger Stromversorgung GmbH sind für die Jahre 2010 bis 2012 im Stadtgebiet Freiberg die Freiberger Stromversorgung GmbH und in den Ortsteilen Kleinwaltersdorf und Zug die envia Mitteldeutsche Energie AG.