Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger am 1. Juli 2009 für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitgeteilt.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Freiberger Erdgas GmbH ist für die Jahre 2010 bis 2012 die Freiberger Erdgas GmbH.