EnergieGeflüster

Klimafreundlich Heizen - Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes

7. Juni 2023  Silke  Liebscher Silke Liebscher

Wer in Deutschland baut, kommt seit Ende 2020 nicht mehr am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorbei. Als Gesetz zur Einsparung von Energie und Nutzung Erneuerbarer Energien in beheizten oder klimatisierten Gebäuden ist dieses Gesetz ein zentraler Baustein der Wärmewende in Deutschland.

Am 1. November 2020 in Kraft getreten, führt das Gebäudeenergiegesetz das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden und die ambitionierten deutschen Klimaziele zu erreichen, hat das Bundeskabinett im April dieses Jahres die Änderung des GEG beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizen besiegelt und so die Dekarbonisierung des Wärmesektors, dem schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energiequellen, eingeleitet. Aktuell wird der Gesetzentwurf im Bundestag und Bundesrat debattiert. Das neue Gebäudeenergiegesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Ziel ist es, zum Schutz des Klimas auch die notwendige Wärmewende schneller voranzubringen. Denn Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens zu diesem Zeitpunkt der Bereich Gebäudewärme vollständig ohne fossile Energieträger auskommen.

Welche energetischen Anforderungen in beheizten und klimatisierten Gebäuden erfüllt werden sollen, und worauf es bei einer Erneuerung oder Modernisierung ankommt, haben wir für Dich nachfolgend zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

65 % Erneuerbare Wärme für neue Heizungen ab 1. Januar 2024
Ab den 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung im Neubau, in Bestands-, Wohn- und Nichtwohngebäuden mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden; auch Reparaturen sind weiter möglich. Die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen endet am 31. Dezember 2044.

Wahlfreiheit bei Technik
Für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbarer Energien können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen, bei der der Erneuerbaren-Anteil rechnerisch nachgewiesen werden muss, oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (bspw. Wärmepumpe plus Gasheizung), Solarthermie, Wasserstoffheizung, Biomasse- und Gasheizung mit erneuerbaren Gasen. Zusätzlich ist es möglich, sich über einen individuellen Nachweis für eine andere Technik zu entscheiden, die die Vorgabe 65 % Erneuerbare Wärme erfüllt.

Übergangsfristen und Ausnahmen
Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden – so genannte Heizungshavarie – greifen Übergangsfristen (von 3 bis zu 13 Jahren). Vorübergehend kann eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.

Ausnahmen für Härtefälle
Für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind und in ihrem eigenen Gebäude mit bis zu 6 Wohnungen leben, entfällt die Umstellungspflicht auf Erneuerbares Heizen, wenn die Heizung kaputt geht. Das gilt auch für Etagenheizungen. Zudem enthält das GEG eine allgemeine Härtefallregelung. Im Einzelfall wird dabei berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen.

Förderungen
Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren soll es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften geben. Ein Förderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue GEG an.

Weitergehende Informationen findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird.

Ihre Meinung zum Artikel